Begabtenförderung

Leistung zahlt sich auch in der Berufsausbildung aus. Denn wer die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser besteht oder sich nach der Lehre im Betrieb besonders bewährt, hat die Chance auf ein Stipendium!
Worum geht es?
Die "Begabtenförderung Berufliche Bildung" ist ein Programm des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Förderung des beruflichen Nachwuchses. Junge Absolventen der Berufsausbildung, in der Regel nicht älter als 25 Jahre (Erziehungszeiten, Wehr- und Zivildienst etc. werden angerechnet und verschieben somit diesen Zeitpunkt) können in die Begabtenförderung berufliche Bildung aufgenommen werden; Schüler, Studenten oder Hochschulabsolventen werden ausgeschlossen.
Die Stipendiaten können innerhalb Ihres Förderzeitraums (Aufnahmejahr und zwei Folgejahre) Zuschüsse von insgesamt 8.700 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich 2.900 EUR - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme.
Bewerbungsvoraussetzungen
  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
    oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen
    oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:
  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,
  • Berufsbegeleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Wo kann ich mich bewerben?
Die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg ist für die Auswahl und für die Betreuung der Stipendiaten zuständig. Im November eines jeden Jahres findet das entsprechende Bewerbungs- und Auswahlverfahren statt. Anträge auf Aufnahme als Stipendiat müssen deshalb bis spätestens 30. September eines jeden Jahres bei der IHK vorliegen.
Bewerbungsunterlagen:
  • Antrag auf Aufnahme (Stipendiatenstammblatt, siehe „Mehr zu diesem Thema“)
  • Nachweis über Ihre derzeitige Berufstätigkeit (sollten Sie arbeitslos gemeldet sein, müssen Sie dies durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Arbeitsagentur nachweisen)
  • Übersicht der im Falle der Aufnahme in die Förderung von Ihnen beabsichtigen Weiterbildungsmaßnahmen (bitte für die Gesamtförderung, also drei Jahre!)
  • detaillierte Angaben zur ersten geplanten Bildungsmaßnahme (z. B. schriftl. Information des Bildungsträgers mit allen Daten der Maßnahme, wie z. B. Inhalte, Kosten, Beginn, Dauer usw.)
  • Kopie Ihres Prüfungszeugnisses
Scheuen Sie sich nicht, sich bei der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg um die Aufnahme in das Stipendiatenprogramm zu bewerben.