Brexit

Neues Handelsabkommen EU-Vereinigtes Königreich

Kurz vor dem Ende der Übergangsphase haben sich die Unterhändler der EU und des Vereinigten Königreichs am 24. Dezember 2020 auf ein umfassendes Abkommen geeinigt.

Inhalte des Abkommens

Das Handels- und Kooperationsabkommen (EU-UK Trade and Cooperation Agreement, TCA) wurde am 30. Dezember 2020 unterzeichnet. Es wurde seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewandt und trat am 1. Mai 2021 endgültig in Kraft.
Insgesamt besteht das TCA aus drei Elementen: einem Freihandelsabkommen, einem Abkommen über die Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen sowie einer horizontalen Vereinbarung über Governance.
Hier finden Sie eine Infografik zu den konkreten Inhalten des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der der EU und dem Vereinigten Königreich.
Die Europäische Kommission hat zudem eine Übersichtsseite zu den Verhandlungsergebnissen erstellt, die als Presseinformation eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte beinhaltet.
Auch die britische Regierung stellt auf ihrer Internetseite Informationen zu allen Ergebnissen bereit.  

Änderungen im Handel mit dem Vereinigten Königreich

Das Abkommen bedeutet nicht, dass alles beim alten bleibt. Mit dem zollfreien Warenverkehr und der Quotenfreiheit für Waren sind nur zwei der zahlreichen Hürden aus dem Weg geräumt, die sonst den Handel mit einem Drittland begleiten. Zahlreiche andere Beschränkungen und neuen Regelungen sind zu berücksichtigen:
  • Ab Januar 2021 gelten neue Zollbestimmungen
  • Eine europäische EORI-Nummer ist ab 2021 für Im- und Exporte verpflichtend
  • Konformitätsbewertungen und Zertifizierungen, die von Prüfstellen aus dem Vereinigten Königreich ausgestellt werden, sind innerhalb der EU nicht mehr gültig
  • Britische Betriebsgenehmigungen und Bescheinigungen für Verkehrsunternehmen verlieren in der EU ihre Gültigkeit
  • Beim Handel mit Dienstleistungen fallen die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr weg
  • Für das Vereinigte Königreich gelten ab 2021 Export- und Importverbote für chemische Produkte, Abfall- und Dual-Use-Güter
  • Besondere Vorschriften und Garantien bei der Datenübermittlung werden notwendig
  • Im Vereinigten Königreich gegründete und nicht umgewandelte Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland unterliegen unbeschränkter persönlicher Haftung
Eine Zusammenfassung, worauf beim Handel mit dem Vereinigten Königreich (VK) seit dem 1. Januar 2021 zu achten ist, finden Sie auf der Internetseite des DIHK.