Das Lieferkettengesetz für gesetzlich nicht direkt betroffene Unternehmen
Unser Webinar am 5. Juni gibt eine Hilfestellung zu den Fragen, die sich speziell kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht direkt betroffen sind, im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellen.
Veranstaltungsdetails
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nun in Kraft und nicht nur Unternehmen im direkten Anwendungsbereich müssen sich mit den Anforderungen auseinandersetzen.
Auch kleine und mittlere Unternehmen können als Lieferant eines verpflichteten Unternehmens mittelbar betroffen sein. Sei es, weil sie sich inhaltlich mit den Risiken in ihren Lieferketten auseinandersetzen müssen oder insbesondere, weil ihnen vermehrt Fragebögen oder Erklärungen von Kundenseite vorgelegt werden.
Unser Webinar soll eine Hilfestellung zu den Fragen geben, die sich gerade kleine und mittlere Unternehmen, die nicht direkt betroffen sind, im Zusammenhang mit dem LkSG stellen.
Almuth Barkam, Rechtsanwältin bei Möllenhoff Rechtsanwälte, informiert Sie zu den konkreten Anforderungen, die aus dem Gesetz resultieren. Neben Hinweisen zum Umgang mit Erklärungen, Selbstauskünften oder Fragebögen, erhalten Sie Informationen zu wesentlichen Informationsquellen, Umsetzungsmöglichkeiten und wichtigen Tools für die eigene Risikobewertung.
Programm:
Programm:
10:00 Uhr
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Begrüßung
Lars Heidemann, IHK für Ostfriesland und Papenburg |
10:15 Uhr
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- Überblick zur Gesetzgebung inkl. EU-Entwicklungen - Konkrete Inhalte des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Mögliche Vorbereitungen in Ihrem Unternehmen - Risikomanagement – Was ist zu tun - Die Konsequenzen bei Nichtbeachtung Almuth Barkam, Möllenhoff Rechtsanwälte |
11:30 Uhr
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Fragerunde
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Das Webinar findet am 5. Juni 2023 von 10 bis 12 Uhr über Microsoft Teams statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.