Ursprungszeugnisse online beantragen
Die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für den Außenhandel (zum Beispiel Handelsrechnungen oder Lieferantenerklärungen) kann viel Zeit, Aufwand und Kosten bedeuten. Muss sie aber nicht! Wir bieten Ihnen diesen Service auch online an. Schnell, einfach und sicher als elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ).
Vorteile des elektronischen Ursprungszeugnisses (eUZ)
Das eUZ ist eine moderne Online-Anwendung, die es Unternehmen leicht macht, auf die digitale Beantragung umzusteigen.
Fahrten oder der Postversand zur IHK entfallen. Stattdessen ist die Beantragung rund um die Uhr online über die eUZ-Anwendung möglich. Die Bewilligung durch die IHK erfolgt von Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr.
Für die Registrierung zur eUZ-Anwendung werden nur Zugangsdaten benötigt. Auch für die Antragsstellung bis hin zum Ausdruck benötigen Sie nur Ihre Nutzerkennung. Zudem erfolgt das Anlegen weiterer Nutzer eigenständig im Unternehmen, Unterschriftsproben und deren Hinterlegung bei der IHK sind nicht mehr notwendig. Lediglich eine Person mit Administratorrechten muss vorher durch die IHK angelegt werden.
Innerhalb der eUZ-Anwendung können Entwürfe abgespeichert werden, eine Vorschau-PDF generiert und Anträge durch mehrere Personen bearbeitet werden.
Technische Voraussetzungen
Die neue eUZ-Anwendung ist eine Webanwendung und hat daher andere technische Voraussetzungen als die vollständige Beantragung in Papierform. Die entsprechenden Anforderungen und Veränderungen hat die IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH (IHK-GfI) in dem Dokument “Technische Voraussetzungen eUZweb - Informationen für Unternehmen” zusammengefasst.
Registrierung
Wenn Sie das eUZ nutzen möchten, benötigen wir von Ihnen die Angabe, wer als UZ-Administrator für Ihr Unternehmen tätig sein wird. Die als Administrator benannte Person ist zentraler Ansprechpartner für die IHK und Nutzerverwalter für Ihr Unternehmen.
Gegenüber der IHK für Ostfriesland und Papenburg können Sie eine Person als UZ-Administrator benennen. Fordern Sie dazu per E-Mail eine Verpflichtungserklärung bei der IHK an und lassen Sie uns diese ausgefüllt und unterschrieben zukommen.
Wichtig ist, dass die Verpflichtungserklärung auch von Ihrer Geschäftsführung unterzeichnet wird.
Die Verpflichtungerklärung speichern wir gemäß den Datenschutzbestimmungen und der Erklärung zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unserer IHK ab.
Weitere Informationen zur Benennung des UZ-Administrators und Aktivierung des Zugangs zum eUZ finden Sie in dem Dokument “UZ-Administratoren benennen und Zugang aktivieren”.
Onboarding-Guide
Die IHK-Gfi hat verschiedene Erläuterungen, Handbücher und Videoanleitungen erstellt, die Sie bei der Einreichung von Anträgen und Dokumenten im eUZ-System unterstützen. Alle Anleitungen sind auf der Internetseite der IHK-Gfi hinterlegt.
Das digitale Ursprungszeugnis (dUZ)
Im Rahmen der Weiterentwicklung unserer Systeme ist seit dem 15. September 2025 das digitale Ursprungszeugnis (dUZ) verfügbar, eine vollständig digitale Version des Ursprungszeugnisses.
Das dUZ können Unternehmen online bei der IHK beantragen, digital erhalten und per Mausklick weltweit versenden. Zudem ist das dUZ fälschungssicher und jederzeit von Dritten verifizierbar. Aus dem Ausdruck auf einem Formular ist mit dem dUZ somit ein rein digitales Dokument geworden, das sowohl den Zollbehörden als auch dem Empfänger jederzeit digital zur Verfügung steht.
Unternehmen haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, das Ursprungszeugnis im elektronischen Verfahren als eUZ zu beantragen. Das dUZ ist eine zusätzliche Option, welche den Prozess vereinfachen und beschleunigen soll.
Weitere Informationen finden Sie in dem Quick Guide: digitales Ursprungszeugnis (dUZ).
Ansprechpartner
Kontakte und Ansprechpartner zu allen technischen Fragen zur Anwendung, zur Signaturkarte oder zur Installation finden Sie auf der Internetseite der IHK-GfI. Bei inhaltlichen Fragen zum Ausfüllen der Anträge wenden Sie sich gerne an unsere IHK unter Telefon 04921/ 8901-31 oder per E-Mail.
Gebühren
Die Gebühren für die elektronische Ausstellung eines Ursprungszeugnisses betragen sechs Euro, unabhängig von der Zahl der Durchschriften.
Das Hauptformular kostet 0,30 Euro. Das Formular für jede weitere Durchschrift kostet 0,30 Euro.