Innovation und Umwelt

CE-Zeichen - Wie geht das?

Die IHK lädt zusammen mit weiteren Wirtschaftskammern interessierte Mitgliedsunternehmen zu einem Unternehmersprechtag zur CE-Kennzeichnung ein.
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder Importeur, dass sein Produkt die Mindest-Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bestimmter EU-Richtlinien erfüllt. Für die Kennzeichnung ist u. a. eine Risikobeurteilung erforderlich. Betroffen sind z. B. Maschinen, Elektrogeräte oder Spielzeuge.
Zusätzlich können bei diesem Sprechtag auch Themen zur neuen Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, angesprochen werden. Diese Verordnung bringt wichtige Änderungen für Hersteller, Importeure und Händler mit sich.
Mit dem Sprechtag bieten die Wirtschaftskammern interessierten Unternehmen und privaten Personen die Möglichkeit, in Einzelgesprächen Fragen zur Herstellung, zum Import oder zum Umbau von Produkten und Maschinen im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung und der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) zu klären.
Die kostenlosen Beratungen werden in Zusammenarbeit mit den Ingenieurbüros CE-CON GmbH, Bremen, und certplan – Wiesemann & Denker GbR, Weyhe, durchgeführt.
Die Veranstaltungen finden ausschließlich online statt!
Eine Anmeldung erforderlich.
Termine 2025: