Innovation und Umwelt

Arbeitsmediziner finden

Nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Sie sollen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.
Betriebsärzte sollen die Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes unterstützen und die für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen beraten. Die insbesondere bei
  • der Ausgestaltung von Betriebsanlagen und sozialen sowie sanitären Einrichtungen,
  • der Einführung von Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffen und technischen Arbeitsmitteln,
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Arbeitsumgebung, des Arbeitsablaufs, des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung,
  • der Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen und
  • der Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsprozess.
Die Betriebsärzte müssen außerdem die Beschäftigten des Unternehmens untersuchen und arbeitsmedizinisch beraten. Diese Untersuchungen müssen von ihnen erfasst und ausgewertet werden. Sie sollen die Beschäftigten auf Gesundheits- und Unfallgefahren hinweisen und sie über Möglichkeiten der Prävention von Gesundheitsgefährdungen informieren.
Betriebsärzte müssen Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen untersuchen und Maßnahmen zu deren Verhütung vorschlagen. Hierzu sollen sie die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen begehen und Mängel dem Arbeitgeber mitteilen. Sie wirken bei der Einsatzplanung und der Schulung von Ersthelfern und des medizinischen Hilfspersonals mit.