CE-Kennzeichen - Verpflichtung für bestimmte Produktgruppen

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt ein Hersteller, dass sein Produkt allen geltenden, EU-weit harmonisierten Vorschriften entspricht, die für dieses Produkt relevant sind. Diese Vorschriften sind in EU-Richtlinien festgelegt und wurden von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt.
Einen Überblick über die geltenden harmonisierten Normen in Europa finden Sie auf der Website der Harmonisierte normen in Europa (externer Link)
Die CE-KENNZEICHNUNG:
  • ist eine Art technischer „Reisepass“ für bestimmte Produktgruppen innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen.
  • ist verpflichtend für bestimmte Produkte, die zum ersten Mal im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
  • zeigt, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt.

Welche Produkte brauchen eine CE-Kennzeichnung?
Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen – aber nur dann, wenn diese Produkte unter eine oder mehrere der 21 relevanten EU-Richtlinien fallen.
Deshalb tragen Produkte wie Bohrmaschinen, Sonnenbrillen oder Kinderspielzeug eine CE-Kennzeichnung, Lebensmittelverpackungen wie eine Wurstpackung jedoch nicht.
Die Europäische Kommission hat genau festgelegt, welche Produktgruppen diese Kennzeichnung benötigen. Dazu gehören zum Beispiel:
  • Maschinen
  • Druckgeräte
  • Elektrische und elektronische Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können
Wichtig:
Hersteller prüfen in eigener Verantwortung, ob und welche Richtlinien für ihr Produkt gelten. Ein Produkt darf nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, wenn keine der geltenden Richtlinien auf es zutrifft.