Innovation und Umwelt

Verpackungsgesetz bringt zahlreiche Änderungen

Pfand auf alle Plastikflaschen, verstärkter Einsatz von Recyclaten und mehr: Das novellierte Verpackungsgesetz, das am 3. Juli in Kraft tritt, hat viele neue Vorgaben im Gepäck. Was Betriebe wissen müssen, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einem Merkblatt zusammengefasst.
Mit dem neuen Gesetz überführt die Bundesregierung europäische Vorgaben aus der Einwegkunststoffrichtlinie sowie der novellierten Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht und nimmt weitere Aktualisierungen und Änderungen vor. Für viele Unternehmen besonders wichtig ist, dass
  • die Pfandpflicht nach und nach auf alle Plastikflaschen und Dosen ausgedehnt wird,
  • sich ab dem 1. Juli 2022 alle Hersteller von Verpackungen im Verpackungsregister registrieren lassen müssen,
  • Cafés, Bistros oder Restaurants ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet sind, ihren Außerhaus-Kunden Alternativen zur Einwegverpackung anzubieten, und dass
  • PET-Einwegflaschen ab 2025 mit einem Mindestanteil von zunächst 25 Prozent Recyclaten hergestellt werden müssen.
Das Merkblatt mit den wichtigsten Änderungen finden Sie hier zum Download.