Wie setzen sich die Wahlbezirke und Wahlgruppen zusammen?

Warum gibt es verschiedene Wahlgruppen und Wahlbezirke?

Die Vollversammlung muss die regionale Wirtschaft widerspiegeln und dafür die Besonderheiten des Kammerbezirks und die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen berücksichtigen. Grundlage dafür ist u. a. das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG). Damit die IHK die Interessen der regionalen Wirtschaft glaubwürdig vertreten kann, finden sich in der Vollversammlung die Branchen und Landkreise entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Region wieder. Dazu sind die wahlberechtigten Unternehmen in Wahlgruppen und Wahlbezirke unterteilt, in denen gewählt wird. Die Wahlgruppen werden nach Branchen unterschieden. Die Wahlbezirke entsprechen den Landkreisen der Region. Die Details regelt die von der Vollversammlung verabschiedete Wahlordnung.

Welche Wahlgruppen und Wahlbezirke gibt es?

Laut Wahlordnung gibt es folgende Wahlgruppen:
  1. Industrie
    IHK-Zugehörige, insbesondere aus den Bereichen gewerbliche Urproduktion, Bauindustrie, be- und verarbeitendes Gewerbe, graphische Industrie einschließlich Verlage, Abfall- und Entsorgungswirtschaft, Wassergewinnung, Wasserversorgung, Gewinnung von Torf, Steinen undErden, Bergbaubetriebe
  2. Groß- und Einzelhandel
    IHK-Zugehörige des Groß- und Außenhandels sowie des Einzelhandels (ohne Apotheken)
  3. Vermittlungsgewerbe / Versicherungen
    IHK-Zugehörige insbesondere aus dem Bereich Versicherungen (Versicherungsmakler, -vertreter)
  4. Kreditwirtschaft
    IHK-Zugehörige aus dem Bereich der Privatbanken, öffentlich-rechtliche Banken, Genossenschaftsbanken
  5. Verkehr
    IHK-Zugehörige aus dem Bereich Verkehr und Lagerei einschließlich Post- und Kurierdienste
  6. Hotel- und Gaststättengewerbe / Tourismus
    IHK-Zugehörige des Gastgewerbes und weiterer dem Fremdenverkehr zuzuordnender Gewerbezweige
  7. Dienstleistungen für andere Unternehmen
    IHK-Zugehörige, insbesondere aus den Bereichen Information/Kommunikation sowie freiberufliche, wissenschaftliche, technische und sonstige wirtschaftliche und persönliche Dienstleistungen
  8. Energiewirtschaft
    IHK-Zugehörige aus dem Bereich Energiegewinnung und -versorgung
  9. Gesundheitswirtschaft
    IHK-Zugehörige aus dem Bereich Gesundheits- und Sozialwesen, darunter auch Apotheken
  10. Grundstücks- und Wohnungswesen
    IHK-Zugehörige aus dem Bereich Kauf, Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
  11. Sonstige
    IHK-Zugehörige, insbesondere die sich mit Dienstleistungen befassen, welche nicht unter die Wahlgruppen 1 bis 10 fallen
Laut Wahlordnung gibt es folgende Wahlbezirke:
  • I Cuxhaven
  • II Osterholz
  • III Rotenburg (Wümme)
  • IV Stade
  • V Verden
  • VI ein das gesamte IHK-Gebiet umfassender Wahlbezirk (IHK-Bezirk).
Nur die Wahlgruppen 1 Industrie und 2 Groß- und Einzelhandel werden auf die fünf Landkreise verteilt gewählt. Alle anderen Wahlgruppen werden über den gesamten IHK-Bezirk gerfasst und gewählt. Näheres zur Zuteilung der Sitze auf die Wahlgruppen und Wahlbezirke finden Sie in der Wahlbekanntmachung.

Wie erfolgt die Zuordnung der Unternehmen zu einer Wahlgruppe bzw. zu einem Wahlbezirk?

Welcher Wahlgruppe ein Unternehmen zunächst zugeordnet wird, hängt davon ab, welche Tätigkeiten es bei der Anmeldung beim Gewerbeamt oder dem Handelsregister angegeben hat. Entscheidend ist für die Zuordnung zu einer Wahlgruppe ist regelmäßig der tatsächliche Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit. Der Wahlbezirk entspricht dem Landkreis, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.