Wahlbekanntmachung der Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser
Der Wahlausschuss der IHK Elbe-Weser hat die Neuwahl der Vollversammlung für die Amtszeit von sechs Jahren gemäß Wahlordnung beschlossen und gibt hiermit öffentlich bekannt:
I. Auslegung der Wählerlisten
Der Wahlbeauftragte der IHK Elbe-Weser erstellt die Listen der Wahlberechtigten nach Wahlgruppen und Wahlbezirken. Die Wählerlisten werden in der Zeit vom 11. – 15. Mai 2026 jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr, zur Einsichtnahme vollständig für alle Wahlbezirke und Wahlgruppen in der Hauptgeschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser, Am Schäferstieg 2, 21680 Stade ausgelegt.
Die Wählerlisten können auch elektronisch eingesehen oder versandt werden. Hierzu ist ein Nachweis der Berechtigung notwendig. Die Wahlberechtigten können nur die Liste ihrer Wahlgruppe und ihres Wahlbezirks einsehen.
Einsprüche gegen die Wählerlisten sind binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis 22. Mai 2026 schriftlich beim Wahlbeauftragten der Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser, Am Schäferstieg 2, 21680 Stade, einzureichen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist entscheidet der Wahlausschuss über die Einsprüche sowie Anträge auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einem anderen Wahlbezirk und stellt nach Erledigung aller Einsprüche und Anträge die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest.
II. Wahlrecht und Wählbarkeit
Wahlberechtigt sind die in den festgestellten Wählerlisten aufgeführten IHK-Zugehörigen. Jeder IHK-Zugehörige hat nur eine Stimme. Er darf nur einen Stimmzettel abgeben und zwar ausschließlich in seinem Wahlbezirk und in seiner Wahlgruppe (§§ 4, 5, 6 der Wahlordnung). Wählbar sind natürliche Personen, die am Wahltag volljährig sind, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt sind und entweder selbst IHK-Zugehörige sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder rechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen.
III. Einreichung von Wahlvorschlägen
In den Wahlgruppen und Wahlbezirken sind gemäß § 8 der Wahlordnung folgende VV-Mitglieder zu wählen:
|
Wahlbezirk
Wahlgruppe
|
I
CUX
|
II
OHZ
|
III
ROW
|
IV
STD
|
V
VER
|
VI
IHK-Bezirk
|
Zusammen |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Industrie | 3 | 2 | 5 | 4 | 4 | - | 18 |
| 2 Groß- und Einzelhandel | 3 | 2 | 5 | 4 | 4 | - | 18 |
| 3 Vermittlungsgewerbe/ Versicherungen |
- | - | - | - | - | 2 | 2 |
| 4 Kreditwirtschaft | - | - | - | - | - | 3 | 3 |
| 5 Verkehr | - | - | - | - | - | 4 | 4 |
|
6 Hotel- und Gaststättengewerbe/
Tourismus
|
- | - | - | - | - | 3 | 3 |
| 7 Dienstleistungen für andere Unternehmen | - | - | - | - | - | 10 | 10 |
| 8 Energiewirtschaft | - | - | - | - | - | 4 | 4 |
| 9 Gesundheitswirtschaft | - | - | - | - | - | 1 | 1 |
|
10 Grundstücks- und
Wohnungswesen
|
- | - | - | - | - | 3 | 3 |
| 10 Sonstiges | - | - | - | - | - | 6 | 6 |
| Insgesamt | 6 | 4 | 10 | 8 | 8 | 36 | 72 |
In den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken sind, unter Beachtung der nachstehenden Sitzbindungen, folgende Vollversammlungsmitglieder zu wählen:
a) Von den in der Wahlgruppe 4 im Wahlbezirk VI zu wählenden Mitgliedern muss mindestens eines jeweils den privaten Banken, den Sparkassen und den Kreditgenossenschaften angehören.
b) In der Wahlgruppe 5 muss mindestens ein Unternehmen der zu wählenden Mitglieder dem Bereich Straßenverkehr und ein Unternehmen der Schifffahrt angehören.
c) Von den in der Wahlgruppe 6 zu wählenden Mitgliedern muss mindestens eines im Wahlbezirk Cuxhaven angesiedelt sein.
d) In der Wahlgruppe 8 muss mindestens ein Unternehmen dem Bereich erneuerbare Energien und mindestens ein Unternehmen den nicht-erneuerbaren Energien angehören.
e) Die Mitglieder des Wahlbezirkes VI sollen über den ganzen Bereich der Kammer verteilt sein
Die Wahlvorschläge sind von den wahlberechtigten IHK-Zugehörigen für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk binnen drei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis zum 5. Juni 2026, einzureichen.
Die Bewerber sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf oder Stellung, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen.
Ein Unterzeichner ist als Vertreter des Wahlvorschlags kenntlich zu machen; erfolgt keine Kennzeichnung, gilt der Erstunterzeichner als Vertreter des Wahlvorschlags.
Jede Kandidatenliste sollte mindestens einen Bewerber mehr enthalten, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind. Die Bewerber müssen der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk angehören, für die sie vorgeschlagen werden.
Die Ergebnisse der Vollversammlungswahl 2026 werden sowohl auf der Homepage der IHK Elbe-Weser als auch in der Wirtschaft Elbe Weser so veröffentlicht, dass die gewählten Kandidaten in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen erscheinen.
Ferner soll die Wahlbeteiligung in allen Wahlgruppen und Wahlbezirken sowie die Gesamtbeteiligung veröffentlicht werden. Die einzelnen auf die Kandidaten entfallenden Stimmen werden lediglich den jeweiligen Kandidaten oder Mitgliedern der IHK für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk auf Anfrage bekannt gegeben.
IV. Wahl
Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel (Briefwahl) oder elektronisch (Online-Wahl). Die Wahlunterlagen werden den Wahlberechtigten rechtzeitig vor dem Wahltermin zugesandt. Letzter Termin für den Eingang der Wahlbriefe oder der Online-Wahl für alle Wahlbezirke und Wahlgruppen ist der 5. Oktober 2026.
Die Kandidatenlisten werden nach Eingang der Wahlvorschläge gesondert bekannt gegeben.
Stade, 6. März 2026
Der Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser
gez. Ulrich Sievert, Vorsitzender
gez. Christoph Born, stellvertretender Vorsitzender
gez. Dr. Christian Pape
