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Häufige Fragen und Antworten zur IHK-Wahl

Bei der IHK-Wahl werden die ehrenamtlichen Unternehmensvertreterinnen und -vertreter für die Vollversammlung gewählt. Die Vollversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium innerhalb der IHK Elbe-Weser.
Wahlberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der IHK Elbe-Weser, die auf der Wählerliste eingetragen sind. Nach § 4 der Wahlordnung der IHK Elbe-Weser darf jedes Mitgliedsunternehmen sein Wahlrecht nur einmal ausüben. Wahlberechtigt sind für die IHK-zugehörigen natürlichen Personen sie selbst oder der gesetzliche Vertreter. Bei juristischen Personen, Handelsgesellschaften und bei nicht rechtsfähigen Personenmehrheiten muss Wahlrecht durch eine Person ausgeübt werden, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Das Wahlrecht kann außerdem durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen oder durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden.
Den Wahltermin legt der Wahlausschuss der IHK fest. Die Grundsätze für die Wahl sind durch Rechtsvorschriften wie das IHK-Gesetz, die IHK-Satzung und insbesondere die Wahlordnung geregelt.

Hinweis

Die auf diesen Seiten enthaltenen Informationen sind ein Serviceangebot der IHK Elbe-Weser rund um die IHK-Wahl 2026 und stellen keine rechtlich verbindliche Information dar. Rechtlich verbindlich sind allein die “Bekanntmachungen des Wahlausschusses” und die zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen, insbesondere die Wahlordnung der IHK Elbe-Weser.

Arne Reinecker
Wahlbeauftragter 2026