Jede Berufsausbildung hat das Berufsbildungsgesetz oder die Handwerksordnung als rechtliche Grundlage. Diese regeln den Ablauf und das Ziel der Berufsausbildung und auch die Rechte und Pflichten des Ausbildenden.
Zu jedem anerkannten Ausbildungsberuf gibt es einen Ausbildungsrahmenplan, aus dem ein betrieblicher Ausbildungsplan abzuleiten ist. Unsere Umsetzungshilfe unterstützt Sie dabei.
Alle wichtigen Terminen für das Jahr 2026 rund um das Thema Ausbildung haben wir in unserem Ausbildungskalender zusammengefasst. Bestellen Sie jetzt kostenfrei Ihr Druckexemplar oder laden Sie den Kalender direkt als PDF-Datei herunter.
Während des Ausbildung ist ein Ausbildungsnachweis von Auszubildenden zu führen und durch Ausbildende oder Ausbilder zu kontrollieren. Wir erklären, was dabei zu beachten ist.
Auszubildende sind für die Teilnahme am Berufschulunterricht freizustellen. Die Regelungen ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Ausbildung macht mehr aus uns! Im Rahmen der bundesweiten Ausbildungskampagne der IHK-Organisation wollen wir gemeinsam mit Unternehmen zeigen, was wirklich in unseren Ausbildungen steckt.
Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Ausbildung und Umschulung
Für eine erfolgreiche Ausbildung bzw. Umschulung stehen Lernenden und Ausbildungsbetrieben viele Unterstützungsangebote zur Verfügung, wie z. B. Verbundausbildung, Assistierte Ausbildung (AsA) und VerA.
Eine Ausbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden. Eine Chance für junge Eltern und andere Auszubildende, die Ausbildung und andere Verpflichtungen verbinden möchten.
Gemäß dem Berufsbildungsgesetz können Auszubildende bis zu einem Viertel ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren. Ein Auslandsaufenthalt ist zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung grundsätzlich weltweit möglich.
Viele Unternehmen haben Berührungsängste, wenn es um die Einstellung von Mitarbeitern mit Beeinträchtigungen geht. Die IHK und andere Stellen unterstützen Sie bei der Inklusion und Integration.
Schlichtungsausschuss für Auszubildende und Ausbilder
Die Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser unterhält gemäß § 111 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes einen Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden.