Weiterbildungsprüfungen

Industriemeister Gießerei

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Gießereiberufen zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 18-monatige einschlägige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurück liegt  und
  2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 und 2  genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis und
  3. im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre einschlägige Berufspraxis und
  4. den Erwerb berufs- und und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungsreinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. 
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters Gießerei haben.
Zu den einzelnen Prüfungsteilen kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung rechtfertigen.

Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung

Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.

Prüfungsfächer

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  1. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  2. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  3. Betriebswirtschaftliches Handeln
  4. Rechtsbewusstes Handeln
  5. Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen
  1. Zwei integrative, schriftliche Situationsaufgaben in den Handlungsbereichen Technik, Organisation und Führung und Personal
  2. Präsentation und Fachgespräch

Prüfungstermine

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)
BQ
Frühjahr 2023
Herbst 2023
Anmeldezeitraum
01.12.2022 – 12.01.2023
15.05. – 28.06.2023
Tag 1 + 
Tag 2
03.05. + 04.05.2023
08.11. + 09.11.2023
Tag 1 
Uhrzeit
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher
und technischer Gesetzmäßigkeiten
08:30 – 10:00 Uhr
Anwendung von Methoden der Information,
Kommunikation und Planung
10:30 – 12:00 Uhr
 Rechtsbewusstes Handeln
12:30 – 14:00 Uhr
Tag 2
Uhrzeit
Betriebswirtschaftliches Handeln
08:30 – 10:00 Uhr
Zusammenarbeit im Betrieb
10:30 – 12:00 Uhr
Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
HQ
Frühjahr 2023
Herbst 2023
Anmeldezeitraum
keine Prüfung
 15.05. – 28.06.2023
Tag 1 +
Tag 2
keine Prüfung
 23.11. + 24.11.2023
Tag 1
Uhrzeit
1. Situationsaufgabe Handlungsbereich Technik
08:30 – 12:30 Uhr
Tag 2
Uhrzeit
2. Situationsaufgabe Handlungsbereich Organisation
08:30 – 12:30 Uhr

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Handlungsbereichen und dem Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Wiederholungsprüfung

Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Anrechnung der bestandenen Prüfungsfächer innerhalb von zwei Jahren.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr wird gemäß  4.5.1 und  4.8. der  Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (PDF-Datei · 210 KB) erhoben.

Vorbereitung*

Auskünfte zum Lehrgang (Umfang, Beginn, Kosten) erteilen die angegebenen Lehrgangsträger.
VDG Akademie, Hansaallee 203, 40549 Düsseldorf
Telefon (0211) 6871 - 363
Weitere Vorbereiter finden Sie unter
oder
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.

Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.