Fachkundeprüfungen Verkehr
Berufskraftfahrerqualifikation
1. Prüfung und Weiterbildung von Fahrpersonal
im Güterkraft- und Personenverkehr
Am 1. Oktober 2006 ist das "Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr" in Kraft getreten.
Danach müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr.
Danach müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr.
Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind.
Ziel der Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Zudem erhofft sich der Gesetzgeber durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches.
Ziel der Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Zudem erhofft sich der Gesetzgeber durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches.
2. Grundqualifikation ist Pflicht
Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr seit dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2009.
Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden.
Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Diese Personen sind nach den Stichtagen jedoch auch an das Weiterbildungssystem gebunden.
Termine für die praktische Prüfung der Grundqualifikation werden nur nach Anfrage individuell vergeben.
3. Information zur Prüfung und Termine 2023
Seit Januar 2020 wird die theoretische Prüfung ausschließlich als PC-Prüfung durchgeführt.
Prüfungsort ist in der Regel das PC-College Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf
Termine für die theoretische Prüfung 2024
Termin
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Anmeldeschluss
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20.02.2024
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06.02.2024
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12.03.2024
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27.02.2024
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16.04.2024
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02.04.2024
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14.05.2024
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30.04.2024
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25.06.2024
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11.06.2024
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23.07.2024
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09.07.2024
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13.08.2024
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30.07.2024
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03.09.2024
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20.08.2024
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01.10.2024
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17.09.2024
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05.11.2024
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22.10.2024
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03.12.2024
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19.11.2024
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Bitte den Anmeldeschluss beachten!
Termine für die praktische Prüfung der Grundqualifikation werden nur nach Anfrage individuell vergeben.
4. Anmeldung zur Prüfung und Gebühren
Bitte vor der Anmeldung lesen:
Mit der Anmeldung zur Prüfung entstehen Gebühren. Bei Rücktritt wird eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung.
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Der Gebührentarif der IHK Düsseldorf sieht ab dem 01.01.2023 für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung ab sofort folgende Gebührentatbestände vor:
Theoretische Prüfung
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103,00 Euro
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Theoretische Prüfung Quereinsteiger
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99,00 Euro
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Theoretische Prüfung Umsteiger
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98,00 Euro
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Bitte beachten Sie, dass bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben wird. Dies gilt auch für den Krankheitsfall.
5. Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Ebenso wurden bei der DIHK Musterfragebögen für die jeweilige Prüfungsart veröffentlicht. Auf der Internet-Seite der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie eine Übersicht aller relevanten Informationen und Dokumente zur Prüfung nach BKrFQG.