Fachkundeprüfungen Verkehr

Berufskraftfahrerqualifikation

1. Prüfung und Weiterbildung von Fahrpersonal 

im Güterkraft- und Personenverkehr
Am 1. Oktober 2006 ist das "Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr" in Kraft getreten.

Danach müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. 
Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind.

Ziel der Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Zudem erhofft sich der Gesetzgeber durch die verpflichtende Qualifizierung die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauches.

2. Grundqualifikation ist Pflicht

Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr seit dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2009.
Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden.
Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Diese Personen sind nach den Stichtagen jedoch auch an das Weiterbildungssystem gebunden.
Termine für die praktische Prüfung der Grundqualifikation werden nur nach Anfrage individuell vergeben.

3. Information zur Prüfung und Termine 2023

Seit Januar 2020 wird die theoretische Prüfung ausschließlich als  PC-Prüfung durchgeführt.
Prüfungsort ist in der Regel das PC-College Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf
Termine für die theoretische Prüfung 2024
Termin                        
Anmeldeschluss
20.02.2024
06.02.2024
12.03.2024
27.02.2024
16.04.2024
02.04.2024
14.05.2024
30.04.2024
25.06.2024
11.06.2024
23.07.2024
09.07.2024
13.08.2024
30.07.2024
03.09.2024
20.08.2024
01.10.2024
17.09.2024
05.11.2024
22.10.2024
03.12.2024
19.11.2024
Bitte den Anmeldeschluss beachten!
Termine für die praktische Prüfung der Grundqualifikation werden nur nach Anfrage individuell vergeben.

4. Anmeldung zur Prüfung und Gebühren

Bitte vor der Anmeldung lesen:
Mit der Anmeldung zur Prüfung entstehen Gebühren. Bei Rücktritt wird eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung.
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Der Gebührentarif der IHK Düsseldorf sieht ab dem 01.01.2023 für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung ab sofort folgende Gebührentatbestände vor:
Theoretische Prüfung
103,00 Euro
Theoretische Prüfung Quereinsteiger
99,00 Euro
Theoretische Prüfung Umsteiger
98,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben wird. Dies gilt auch für den Krankheitsfall.

5. Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Ebenso wurden bei der DIHK Musterfragebögen für die jeweilige Prüfungsart veröffentlicht. Auf der Internet-Seite der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie eine Übersicht aller relevanten Informationen und Dokumente zur Prüfung nach BKrFQG.