Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan in der Wohneigentumsverwaltung
Veranstaltungsdetails
Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan sind häufig strittige Punkte, die bei vielen Eigentümergemeinschaften zu Unmut und Ärger führen. Die Hausverwaltung ist dabei unter besonderem Druck, denn Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan sind ein Zeugnis der Verwaltungstätigkeit im vergangenen Jahr. Hinzu kommt, dass jeder Eigentümer verpflichtet ist, die Lasten und Kosten der Gemeinschaft anteilig zu tragen und dementsprechend ein Konsens nicht immer selbstverständlich ist. Ziel dieses Seminares ist es, Sie in die Lage zu versetzen, eigenständig einen Wirtschaftsplan zu erstellen und eine Jahresabrechnung zu berechnen. Das Seminar wird durch zahlreiche Text- und Rechenbeispiele ergänzt.
Die Inhalte des Seminars richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben an die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler (§ 34c Abs. 2a GewO und § 15b MaBV) und erfüllen die Anforderungen an die Qualität einer Weiterbildungsmaßnahme. Eine Teilnahmebescheinigung, die die Zeitstunden des Seminars zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht dokumentiert, wird nur bei einer Anwesenheit von 100 % ausgestellt.
Bitte halten Sie einen Taschenrechner bereit.
Aus dem Inhalt:
- Gesetzliche Grundlagen des Wirtschaftsplans
- Anspruch auf Erstellung und Beschlussfassung
- Formelle Anforderungen an den Wirtschaftsplan
- Geltungsdauer
- Beschluss über den Wirtschaftsplan und deren Folgen
- Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft
- Fälligkeit der Wohngeldzahlungen
- Fehlerhafter Wirtschaftsplan und Schadenersatz
- Funktion der Jahresabrechnung
- Abrechnungszeitraum - Form - Darstellung
- Inhalt und Aufbau
- Abrechnungs- und Einspruchsfristen
- Instandhaltungsrücklage
- Prüfung der Jahresabrechnung und Einsichtsrecht
- Beschluss über die Jahresabrechnung
- Folgen fehlerhafter Abrechnung
- Anfechtungen
- Entlastung
Dozent:
Dipl.-Ing. Guido Hubatsch
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet Unterrichtsmaterialien.
Eine Förderung über Bildungsscheck ist möglich. Weitere Informationen sowie Beratungsstellen finden Sie unter www.weiterbildungsberatung.nrw.de. Wenn Sie beabsichtigen, eine Förderung zu beantragen, vermerken Sie dieses bitte auf der Anmeldung. Das Original des Bildungsschecks reichen Sie uns bitte für die Rechnungsstellung bis spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn ein.
Hinweis: Bei entsprechender behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Vorgaben aufgrund der aktuellen Situation, können Veranstaltungen statt als Präsenzveranstaltung im Wege der elektronischen Kommunikation (Webinar, Videokonferenz) durchgeführt werden. Der bloße Wechsel der Dozenten, die Durchführung auf elektronischem Weg, Verschiebungen im Ablaufplan und Wechsel des Veranstaltungsortes berechtigen den Anmelder weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.