Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende niedrigschwellig und kostenfrei bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten. Dabei sind die EAA als Partner der Betriebe dauerhafte Ansprechstellen im ganzen Prozess der Beschäftigung.
Die Leistungen der EAA werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert und sind für ratsuchende Arbeitgebende kostenfrei. Die Fachberaterinnen und Fachberater der EAA unterliegen der Schweigepflicht.
Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
„Starke Potenziale erkennen. Vielfalt gestalten.“
Menschen mit Behinderungen bringen oft nicht nur Fachkenntnisse mit, sondern auch eine bemerkenswerte Motivation und Einsatzbereitschaft – besonders dann, wenn sie in einem Unternehmen willkommen geheißen werden, das ihre Stärken sieht. Wer Chancen gibt, gewinnt engagierte Mitarbeitende, die mit Loyalität, Teamgeist und Leistungsbereitschaft überzeugen.
Behinderung bedeutet nicht Einschränkung im Können – sondern fordert kreative Lösungen. Mit den richtigen technischen Anpassungen oder einfachen organisatorischen Maßnahmen lassen sich Arbeitsplätze optimal gestalten. Und oft braucht es gar keine technischen Veränderungen – viele Mitarbeitende starten ganz ohne zusätzlichen Aufwand voll durch. So können alle Ihr Potenzial entfalten – und das Unternehmen profitiert von neuen Perspektiven.
Die Rahmenbedingungen? Ausgezeichnet! Es gibt vielfältige Fördermöglichkeiten, finanzielle Unterstützung und moderne technische Hilfen, die den Einstieg und die Zusammenarbeit einfach und erfolgreich machen.
Sie möchten eine Ausbildung oder eine Neueinstellung planen – oder einen Arbeitsplatz barrierefrei gestalten?
Dann starten Sie jetzt mit uns! Wir beraten Sie gerne persönlich und finden gemeinsam mit Ihnen passgenaue Lösungen – pragmatisch, förderfähig und zukunftsorientiert.
Unser Angebot
Kostenfreie, umfassende und neutrale Informationen zur Inklusion von Mitarbeitenden
Beratung und Unterstützung zu Fördermöglichkeiten und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Unterstützung und Beratung zu Fragen der Arbeitsgestaltung, Barrierefreiheit sowie zu technischen Arbeitshilfen
Kontaktaufnahme zu den Kostenträgern und Wegweiser bei der Beantragung von Fördermöglichkeiten und Leistungen
Fragen und Antworten zum SGB IX
Hilfe bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern
Ihre Vorteile
Zeit- und Kostenersparnis durch kompetente Beratung
Vor Ort - Beratung in Ihrem Unternehmen
Weitere Betreuung, auch nach erfolgreicher Inklusion von Bewerbern
Erweiterung der sozialen Kompetenz
Mehrwert für das Unternehmen durch soziales Engagement
Kostensenkung durch Einsparung bei der Ausgleichsabgabe
Unsere Vorgehensweise
Wir planen gemeinsam den Arbeitsplatz Ihres neuen Auszubildenden oder Mitarbeitenden, mit allen erforderlichen Maßnahmen, um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten. Wie zum Beispiel Investitionskostenanalyse für Büroausstattung oder Anschaffung von Maschinen und Werkzeugen.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Bewerbern und helfen Ihnen bei der Antragstellung von Fördermitteln.
Sie möchten mehr erfahren? Herr Overrath, unsere Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA), unterstützt Sie gerne – persönlich und unkompliziert.
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Fördermöglichkeiten
Das LVR-Inklusionsamt informiert über Förderung und finanzielle Hilfen zur Schaffung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes sowie zu Investitionskosten, Arbeitsplatzausstattung und Lohnkostenzuschüssen. Eine persönliche Beratung bietet auch die Bundesagentur für Arbeit an.