Anhebung der Hebesätze steht an

Im Jahr 2025 greift die Grundsteuerreform.
Die Steuerlast für ein einzelnes Grundstück kann danach höher oder niedriger ausfallen. Das wird von den noch zu bestimmenden Hebesätzen abhängen. Das Land NRW hat für jede einzelne Kommune einheitliche und differenzierte aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlicht. Auf dieser Grundlage hat die IHK Düsseldorf einen Vergleichsrechner erstellt. Mit ihm kann die Grundsteuer B sowohl für ein Wohngrundstück als auch für ein Nichtwohngrundstück (z. B. ein Geschäftsgrundstück) ermittelt werden.
Grundsteuerrechner
Die vom Land NRW veröffentlichten Hebesätze sind aufkommensneutral gestaltet. Aufkommensneutralität bedeutet, dass das gesamte Grundsteueraufkommen einer Kommune für 2025 auf dem Vorjahresniveau verbleibt. Das Land NRW hat für jede einzelne Kommune zunächst einen einheitlichen aufkommensneutralen Hebesatz berechnet. Nach bislang geltendem Recht wäre er sowohl auf Wohn- wie auch auf Nichtwohngrundstücke gleichermaßen anzuwenden. Das kann dazu führen, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken ab 2025 deutlich mehr Grundsteuer zahlen müssten als bisher.
Im Landtag von NRW wurde daher ein Gesetz verabschiedet, dass den Kommunen ab 2025 eine Differenzierung des Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke ermöglicht. Auch hierzu hat das Land NRW aufkommensneutrale Hebesätze für jede einzelne Kommune vorgelegt. Die Anwendung differenzierter Hebesätze könnte allerdings zu einer Belastungsverschiebung zu Ungunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer von Nichtwohngrundstücken führen.
Für die Anwendung des IHK-Rechners genügt die Eingabe des neuen Steuermessbetrages. Er kann dem „Bescheid auf dem 1. Januar 2025 über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages“ entnommen werden, der von den Finanzämtern mittlerweile an fast alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verschickt worden ist.
Ein Abgleich mit der Steuerhöhe aus dem Grundsteuerbescheid 2024 gibt über die möglicherweise eintretende Abgabenverschiebung Auskunft. Der IHK-Rechner (XLSX-Datei · 961 KB) ermöglicht zudem für Nichtwohngrundstücke einen Vergleich der Grundsteuerbelastung in den Kommunen des IHK-Bezirkes Düsseldorf auf Basis des eingegebenen Steuermessbetrages.
Der IHK-Rechner basiert auf der Annahme, dass die Kommunen des IHK-Bezirkes Düsseldorf die vom Land berechneten aufkommensneutralen Hebesätze anwenden. Dazu besteht für die Städte und Gemeinden allerdings keine Verpflichtung. Sie haben das Selbstverwaltungsrecht inne. Eine endgültige Festlegung der Hebesätze für 2025 steht in den Kommunen des IHK-Bezirkes Düsseldorf noch aus. Sie müssen es spätestens bis zum 30. Juni 2025 tun. Insofern kann der IHK-Rechner noch keine verbindlichen Ergebnisse über die tatsächlich eintretende Grundsteuerhöhe anzeigen.