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Nr. 6307
Recht und Steuern
Öffentliche Bestellung von Sachverständigen
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK ist ein Gütesiegel für die Sachverständigen, da Urkunde, Stempel und Ausweis den Experten erst nach eingehender Prüfung der besonderen Sachkunde und der persönlichen Eignung überreicht werden.
SAVE THE DATE Sachverständigentag NRW 2026 – Zukunft gestalten, Wissen teilen!
IHK NRW lädt am 9. September 2026 alle Interessierten und bereits öffentlich bestellten Sachverständigen zum Sachverständigentag NRW ins Haus der Technik in Essen ein. Die Veranstaltung ist kostenfrei aber anmeldepflichtig. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von IHK NRW.
Darüber hinaus müssen die Sachverständigen über Erfahrungen in der Gerichts- und Gutachterpraxis verfügen. Zu ihrer persönlichen Eignung zählt aber auch ihre Integrität, denn die Sachverständigen legen einen Eid ab, dass sie ihre Aufgaben unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft erfüllen werden.
Öffentlich bestellte Sachverständige arbeiten sowohl für Gerichte und Behörden, als auch für Unternehmen und Privatpersonen. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn bei Streitigkeiten unabhängige und sachkundige Berater gefragt sind. Ein Einsatzgebiet, das immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Erstellung von Schiedsgutachten im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung. Das Merkblatt "Schiedsgutachten" gibt dazu nähere Information.
Das Merkblatt für die öffentliche Bestellung und Vereidigung informiert über die Voraussetzungen der öffentlichen Bestellung sowie den Ablauf des Bestellungsverfahrens.