Informationspflichten nach DSGVO (Sachverständige)

Informationspflichten der IHK Düsseldorf gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) gegenüber Antragstellern auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger. Dies schließt den Fall eines erfolgreichen Antrages, einer anschließenden Benennung sowie die Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten im Internet und im Mitgliedermagazin der IHK Düsseldorf ein.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Ernst-Schneider Platz 1
40212 Düsseldorf
Telefon: 0211/3557-0
Fax: 0211/3557-401
E-Mail: kundencenter@duesseldorf.ihk.de

3. Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Herr Jan Wildemann
IBP IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft mbH
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
Tel: 0211 3 6702 50
E-Mail: datenschutz@ibp-ihk.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Sie haben bei der IHK Düsseldorf einen Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger gestellt. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Ihren Antrag bearbeiten und im Falle einer öffentlichen Bestellung unsere gesetzliche Aufsichtspflicht Ihnen gegenüber erfüllen zu können. Teile Ihrer Daten (Kontaktdaten) sollen außerdem im Falle einer öffentlichen Bestellung im Internet auf der Webseite und im Mitgliedermagazin der IHK Düsseldorf sowie unter www.svv.ihk.de veröffentlicht werden. Außerdem soll die IHK Düsseldorf Ihre Kontaktdaten an anfragende Stellen, wie Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen zum Zwecke der Erstellung von Gutachten übermitteln können.

Ihre Daten werden nach den folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:

a) Durchführung der Antragsprüfung und ggf. spätere Aufsicht:
Art. 6 (1) c) DSGVO (rechtliche Verpflichtung i.V.m. § 36 GewO; §§ 3, 5 (2), 19, 29 SVO der IHK Düsseldorf
b) Bekanntmachung der öffentlichen Bestellung sowie des Erlöschens der öffentlichen Bestellung im Mitgliedermagazin der IHK Düsseldorf bzw. auf www.svv.ihk.de:
Art. 6 (1) c) DSGVO (rechtliche Verpflichtung i.V.m. § 36 GewO; §§ 8, 22 (2) SVO der IHK Düsseldorf
c) Veröffentlichung der beruflichen Kontaktdaten im Internet:
Art. 6 (1) c) DSGVO (rechtliche Verpflichtung i.V.m. § 36 GewO; §§ 8 SVO der IHK Düsseldorf
d) Benennung der beruflichen Kontaktdaten an potentielle Auftraggeber auf Anfrage (Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen):
Art. 6 (1) e) DSGVO (öffentliche Aufgabe) i.V.m. § 36 GewO; §§ 8 SVO der IHK Düsseldorf
e) Weitergabe von Daten an das Institut für Sachverständigenwesen e.V. zur Veröffentlichung im dortigen Newsletter:
Art. 6 (1) a) DSGVO (Einwilligung)

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

a) Daten nach Ziffer 4.a)
  • mit dem Sachverständigenwesen betraute Mitarbeiter der IHK Düsseldorf
  • Auftragsdatenverarbeiter der IHK Düsseldorf
  • Sachverständigenausschuss und Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde im Sinne von Art. 6 (1) c) DSGVO i.V.m. § 36 GewO, § 5 (2) SVO der IHK Düsseldorf
b) Daten nach Ziffer 4.b)
  • Alle Abonnenten des Mitgliedermagazins der IHK Düsseldorf
c) Daten nach Ziffer 4.c)
  • Allgemeinheit mit Zugang zum Internet
d) Daten nach Ziffer 4.d)
  • Auf Anfrage: Gerichte, Behörden, Unternehmen, Privatpersonen.
e) Daten nach Ziff. 4 .e)
  • Das Institut für Sachverständigenwesen e.V.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Ihre Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet. Eine zulässige Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet ist keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland in diesem Sinne.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Unabhängig vom Erfolg Ihres Antrages auf öffentliche Bestellung und Vereidigung werden die Daten spätestens 30 Jahre nach Erlöschen Ihrer öffentlichen Bestellung bzw. nach Rechtskraft eines ablehnenden Bescheides gelöscht.

8. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
b) Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/den behördlichen Datenschutz- beauftragte/n unter Ziffer 3.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Im Hinblick auf den in Ziffer 4e) genannten Verarbeitungszweck ist Ihre vorherige Einwilligung erforderlich.
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die IHK Düsseldorf durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 (1) c) DSGVO i.V.m. § 36 GewO und der Sachverständigenordnung der IHK Düsseldorf.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die IHK Düsseldorf Ihren Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht bearbeiten und würde ihn nach fruchtloser Aufforderung zur Übermittlung der erforderlichen Daten ablehnen. Im Falle einer bereits erfolgten öffentlichen Bestellung könnte die IHK Düsseldorf diese bei einem nachhaltigen Verstoß gegen die Mitteilungs- und Anzeigepflichten im Sinne von §§ 19 und 20 SVO der IHK Düsseldorf gem. § 23 SVO widerrufen.