Prüfung zum zertifizierten Verwalter § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde mit dem Inkrafttreten der WEG-Reform am 1. Dezember 2020 modernisiert. Dabei wurde der Begriff des „zertifizierten Verwalters“ eingeführt.

Wichtige Information

Die Frist für die Einführung des zertifizierten Verwalters (vgl. § 26a WEG) soll um ein Jahr verschoben werden (von 01.12.2022 auf den 01.12.2023)
Der Bundesrat hat am 22. September 2022 die entsprechende Änderung des Wohnungseigentumsgesetz beschlossen, der Bundesrat hat dem am 28. Oktober 2022 zugestimmt.
In der Praxis ist jedoch damit zu rechnen, dass manche Ausschreibungen für Wohnungseigentumsgesellschaften schon zu Beginn 2023 die erfolgreich abgelegte IHK-Prüfung zum Zertifizierten Verwalter oder eine gleichgestellte Qualifikation verlangen.

1. Wer wird zertifizierter Verwalter?

Als zertifizierter Verwalter darf sich künftig bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt (vgl. § 26a Abs. 1 WEG).
Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.

2. Warum sollten Sie zertifizierter Verwalter sein?

Ab dem 1. Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung grundsätzlich einen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters (vgl. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG i.V.m. § 48 Abs. 4 S. 1 WEG).
Ausnahmen: Die Zertifizierungsregelung gilt nicht, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt (vgl. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG)
Wichtige Information finden Sie außerdem in unseren FAQs zum Zertifizierten Verwalter.

3. Gibt es gleichgestellte Berufsabschlüsse?

Laut Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter ist einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt, wer
  • die Befähigung zum Richteramt,
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
  • einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin oder
  • einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt
besitzt. Diese Personen dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen.
Eine formale Anerkennung, zum Beispiel mit einer Urkunde durch die IHK oder eine andere Stelle, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Daher darf die IHK mangels Rechtsgrundlage keinen Abschluss bewerten und keine Urkunde erstellen – wir dürfen die Bescheinigung über die Zertifizierung nur an Personen herausgeben, welche auch die entsprechende Prüfung bestanden haben. Gleiches gilt für Juristische Personen und Personengesellschaften, wenn die bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.

4. Gibt es eine Übergangsfrist?

Wenn Sie zum 1. Dezember 2020 bereits zum Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt waren, gelten Sie gegenüber dieser noch bis zum 1. Juni 2024 als zertifizierter Verwalter (vgl. § 48 Abs. 4 S. 2 WEG).

5. Wie ist der Inhalt und der Ablauf der Prüfung?

Die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Die Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus. Der schriftliche Teil dauert 90 Minuten. Der mündliche Teil dauert mindestens 15 Minuten und soll sich zumindest auf das Wohnungseigentumsgesetz beziehen. Nähere Angaben zur Prüfung ergeben sich aus der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 93 KB).
Die schriftliche Prüfung findet als PC-Prüfung statt.
Folgende Fragetypen sind möglich:
  • Einfachwahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig.
  • Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig.
Der Rahmenplan für die Prüfung zum zertifizierten Verwalter beschreibt Lernziele und Lerninhalte in vier Themenbereichen:
  1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  2. Rechtliche Grundlagen
  3. Kaufmännische Grundlagen
  4. Technische Grundlagen

6. Welche Gebühren fallen an?

Der Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 208 KB) der IHK Düsseldorf sieht für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ab sofort folgende Gebührentatbestände vor:
  • Vollprüfung (schriftlich und praktisch) – 247 Euro (Stornogebühr 70 Prozent)
  • Teilprüfung (nur praktischer Teil) – 174 Euro (Stornogebühr 50 Prozent)
Bitte beachten Sie, dass bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung eine Stornogebühr erhoben wird (siehe oben). Dies gilt auch im Krankheitsfall.

7. Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich frei. Man kann selbständig lernen oder an einem Vorbereitungskurs bei einem beliebigen Bildungsträger teilnehmen. Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Prüfungen steht im Internet u.a. das Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der IHKs oder die KURSNET-Datenbank der Agentur für Arbeit zur Verfügung. Die dortige Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.

8. Welche Prüfungstermine gibt es?

Schriftlicher
Prüfungsteil
Mündlicher Prüfungsteil
(voraussichtlich)
Anmeldung ab Anmeldeschluss
25.08.2025 28.08.2025 02.06.2025 11.08.2025
15.12.2025 18.12.2025 22.09.2025 01.12.2025

Wichtige Informationen:

Eine Abmeldung kann nur schriftlich per E-Mail oder über das Teilnehmerportal erfolgen. Bei kurzfristig eingetretenen Hinderungsgründen ist eine telefonische Vorab-Information möglich. Die telefonische Benachrichtigung entbindet jedoch nicht, eine schriftliche Entschuldigung zuzuschicken. Schriftliche Abmeldungen, die nach dem Prüfungstermin bei der IHK eingehen, werden nicht berücksichtigt.

9. Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?

Wir möchten Ihnen empfehlen, Ihre Onlineanmeldung über einen PC (Computer) vorzunehmen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme fehleranfällig sein. Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. Beachten Sie, dass keine Anmeldungen über einen Firmenaccount möglich ist.
Wichtige Information:
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift, da wir über diese E-Mail-Adresse auch persönliche Informationen wie die Einladung und das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
  • Bei erstmaliger Benutzung der Onlineplattform ist eine Registrierung notwendig.
  • Nach erfolgreicher Registrierung können sie sich zur Prüfung anmelden.
  • Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link sollten Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erst dann ist Ihre Anmeldung abgeschlossen. Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
  • Die Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung erhalten haben.
  • Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin per E-Mail. Der Gebührenbescheid wird an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse versendet.
  • Login funktioniert nicht: Bitte klicken Sie auf Passwort vergessen und vergeben sich ein neues Passwort
Falls der Gebührenbescheid an den Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger geschickt werden soll, dann ist das Kostenübernahmeformular (PDF-Datei · 53 KB) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB) mit der Anmeldung vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt im Anmeldeprozess hochzuladen.
Bitte beachten Sie, dass bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben wird. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung fällt die volle Prüfungsgebühr an.
Sollten Sie bei uns keinen passenden Termin finden, finden Sie hier weitere prüfende IHKs in NRW:

10. Wo kann ich meine Prüfungen sehen und wie kann ich mich ggf. abmelden?

Wenn Sie sich ein Benutzerkonto angelegt haben, dann können Sie sich mit Ihrer E-Mail und Ihrem Passwort anmelden.
Folgende Funktionen sehen Sie in Ihrem Zugang:
  • Ihre persönlichen Daten
  • Ihre Prüfungen/Unterrichtungen
  • Ihre Ergebnisse
  • Möglichkeit zum Abmelden von der Prüfung
  • Möglichkeit eine Änderung Ihrer Daten zu beantragen
Sollten Sie sich bei Ihrer Anmeldung keinen Log-in angelegt haben, dann können Sie dies noch nachträglich tun. Gehen Sie dazu bitte in Punkt 9 auf Registrierung und registrieren Sie sich im teilnehmerportal mit der E-Mailadresse die Sie bei Ihrer Anmeldung für eine Prüfung/Unterrichtung angegeben haben. Nach der Registrierung können Sie sich dann anmelden und Ihre Daten einsehen.
Bitte melden Sie nur sich selber und keine andere Person über dieses Anmeldeportal an.
Über folgenden Link kommen Sie zur Anmeldung:
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, dann klicken Sie auf “Passwort vergessen”. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail und können dann ein neues Passwort anlegen.
Bitte beachten Sie, dass das Anlegen des Teilnehmerzugangs noch keine Anmeldung zur Prüfung oder Unterrichtung ist. Sie müssen sich daher noch einmal separat über den Anmeldelink auf der Homepage der IHK Düsseldorf für die Prüfung anmelden.

11. Welche Weiterbildungspflicht gibt es?

Die im Jahr 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht bleibt von den neuen Regelungen zum zertifizierten Verwalter unberührt.

12. Wo finde ich weiterführende Informationen?

Wir haben Ihnen in Zusammenarbeit mit den Verbände eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten zusammengestellt. Diese FAQs können Sie hier abrufen.