Nr. 3386636
Finanzanlagenvermittler

Gesetzliche Grundlagen

Finanzanlagenvermittler

Welche Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler?

Finanzanlagenvermittler

Das Kleinanlegerschutzgesetz bringt Änderungen für Darlehnsvermittler. Partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen sind nunmehr Vermögensanlagen im Sinne des Finanzanlagenvermittlerrechts.

Finanzanlagenvermittlung

Finanzanlagenvermittler, die keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) haben, dürfen seit dem 19. Juli 2014 keine Abschlussvermittlung mehr durchführen. Das heißt, sie dürfen nicht mehr im Auftrag eines Kunden kaufen, sondern nur noch als "Bote" tätig werden. Dafür benötigen sie einen unterschriebenen Zeichnungsschein. Wer sich nicht daran hält, macht sich strafbar.

Finanzanlagenvermittler
Ordner © Thomas Francois - Fotolia

Inhaber einer Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung müssen den Prüfungsbericht für das Kalenderjahr spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres bei der zuständigen IHK einreichen.

Finanzanlagenvermittler

Informationen zur Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach § 34f Gewerbeordnung sowie zu den Übergangsregelungen und -fristen für Erlaubnisinhaber nach § 34c Gewerbeordnung.