PRESSEMITTEILUNG NR. 68 VOM 11.12.24
IHK-Statement zum Haushaltsplanentwurf der Stadt Düsseldorf
Heimische Wirtschaft sorgt für finanzielle Gestaltungsspielräume, IHK mahnt langfristig zu Einsparungen bei Aufwendungen
Die Landeshauptstadt ist im Vergleich zu anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen in einer finanziellen Situation, um die sie beneidet werden dürfte. Denn die Stadt verfügt über große Gestaltungsspielräume, die sie zu einem überwiegenden Teil der heimischen Wirtschaft zu verdanken hat: Düsseldorf zeichnet sich durch einen breiten Branchenmix aus, so dass zuverlässig Steuerzahlungen erfolgen. Die Erträge werden von der Stadt genutzt, um sie in allen Bereichen modern und zukunftsfest aufzustellen. So macht sie sich wiederum für neue Unternehmen und internationale Fachkräfte interessant. Die IHK begrüßt, dass im Haushaltplanentwurf vorgesehen ist, den Gewerbesteuerhebesatz im Planungszeitraum unverändert bei 440 Punkten zu belassen. Außerdem verzichtet die Landeshauptstadt darauf, den Grundsteuer B-Hebesatz für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu differenzieren. Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, ihn aufkommensneutral für alle Grundstücke einheitlich von 440 auf 368 Punkte zu senken.
Doch obwohl die ordentlichen Erträge dank der sprudelnden Gewerbesteuerzahlungen am Wirtschaftsstandort Düsseldorf kontinuierlich wachsen, bleiben die Jahresergebnisse der Jahre 2025 bis 2028 dauerhaft negativ. Das Ziel des strukturell ausgeglichenen Haushaltes gerät dadurch zunehmend unter Druck. „Auf Dauer kann so die skizzierte Symbiose von Stadt und Wirtschaft unter Druck geraten und in der Haushaltssicherung enden“, warnt Gregor Berghausen Hauptgeschäftsführer der IHK Düsseldorf. Das würde zum Verlust eines selbstbestimmten Gestaltungsspielraums führen, der mit einem Haushaltssicherungskonzept einhergeht.
Die IHK fordert deshalb, dass der Haushalt wieder ins Lot gebracht werden muss. Aus Sicht der IHK vor allem durch Einsparungen auf der Aufwandsseite. Wird etwa das Konnexitätsprinzip durchbrochen, sind Leistungen im Rahmen des gesetzlich Möglichen abzuspecken und/oder die Begünstigten durch kostendeckende Beiträge an der Finanzierung zu beteiligen. Auch die Kürzung des Budgets im Rahmen der verwaltungsinternen Etatberatungen dient dem Ziel, den „echten“ Haushaltsausgleich herbeizuführen. Dasselbe gilt für ein realistisches Investitionsprogramm, das innerhalb der Planungsperiode abgearbeitet werden kann. Und es gilt für die Bilanzierungshilfe, die nicht die Ergebnisrechnung, sondern einmalig das Eigenkapital der Stadt belasten sollte.
Einen großen Hebel können die Personalaufwendungen bieten, die im Planungszeitraum jährlich mehr als 20 Prozent der ordentlichen Aufwendungen umfassen und sich 2028 der 25-Prozent-Marke nähern. Zwar wächst die Stellenzahl auch 2025. Das Wachstum findet aber nicht über die gesamte Verwaltung hinweg, sondern vorwiegend dort statt, wo Pflichtaufgaben oder Sicherheitsaspekte zusätzliches Personal erfordern. Die Digitalisierungsstrategie der Stadt eröffnet im Rahmen dieser Entwicklung die Möglichkeit, mittelfristig in anderen Bereichen Personalstellen zu streichen und so dem Wachstum der Personalaufwendungen zu begegnen. Die Instrumente zur Gesundung des Haushalts liegen auf dem Tisch. „Es ist nun an der Politik, den Vorschlägen der Verwaltungsspitze und den Anregungen der IHK zu folgen. Düsseldorf braucht mutige Entscheidungen des Rats, wenn sie weiter wirtschaftlich prosperieren und als Kraftzentrum der Hauptstadtregion wirken will“, unterstreicht Gregor Berghausen abschließend.