Pressemeldung Nr. 19 vom 15.04.2026

Aktuelle Studie zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten

Eine aktuelle Studie* im Auftrag der IHK Düsseldorf zeigt: Drei von vier Unternehmen im IHK-Bezirk sehen in der praktischen Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) erhebliche Schwierigkeiten. So sollen Produkte wie Kaffee, Kakao oder Holz künftig nur noch dann auf den europäischen Markt gelangen, wenn sie nachweislich nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Die IHK Düsseldorf fordert mit Blick auf die von der EU-Kommission bis zum 30. April 2026 angekündigte Überprüfung weiterer Vereinfachungen in der Verordnung Nachbesserungen für eine praktikable Regulierung.

IHK fordert Nachbesserung zugunsten einer praktikablen Regulierung

„Erforderlich sind weitere Vereinfachungen, weniger Komplexität und eine bessere Abstimmung mit bestehenden Pflichten, um Doppelaufwände zu vermeiden“, sagt Ralf Schlindwein, Geschäftsführer International der IHK Düsseldorf.
Unternehmen brauchen vor allem mehr Rechtssicherheit und klare, einheitliche Auslegungshilfen, um die Anforderungen verlässlich umsetzen zu können. Gleichzeitig sollte der bürokratische Aufwand durch vereinfachte Verfahren, gebündelte Meldepflichten und digitale Standardprozesse reduziert werden. Die Folgen für die Umsetzung der bisherigen Verordnung zeigen sich deutlich im Ressourcenbedarf der Unternehmen: Fast zwei Drittel der befragten Unternehmen beziffern den personellen Aufwand für die Umsetzung der Verordnung auf bis zu zwei Vollzeitstellen. Gleichzeitig bewerten 94,5 Prozent die Relation von Aufwand und unternehmerischem Nutzen insgesamt negativ.
Am Beispiel einer Tafel Schokolade wird deutlich, was die Verordnung in der Praxis bedeutet: Unternehmen müssen künftig lückenlos nachweisen können, woher der importierte Kakao stammt, bis hin zu den genauen Anbauflächen, und ob entlang der gesamten Lieferkette alle Vorgaben eingehalten wurden. Dazu gehört auch der Nachweis, dass seit Ende 2020 auf der Anbaufläche keine Entwaldung stattgefunden hat und die rechtlichen Anforderungen im Ursprungsland erfüllt wurden. Gerade diese Daten stellen Unternehmen vor erhebliche Probleme: Knapp 79 Prozent nennen die mangelnde Verfügbarkeit der für die EUDR erforderlichen Daten als große oder eher große Hürde.
„In der Praxis stoßen Unternehmen hier häufig an Grenzen, da sie auf Informationen aus den Ursprungsländern angewiesen sind, auf deren Bereitstellung sie nur begrenzten Einfluss haben. Besonders kritisch ist darüber hinaus die fehlende Berücksichtigung globaler Handelsströme. Während europäische Unternehmen mit erheblichen bürokratischen Anforderungen belastet werden, gelangen täglich tausende Kleinstsendungen – insbesondere aus asiatischen Onlineplattformen – weitgehend unkontrolliert nach Deutschland und in die EU“, kritisiert Niklas Köllner, Geschäftsführer der Wenko-Wenselaar GmbH & Co. KG.
Die IHK Düsseldorf sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf bei der Ausgestaltung der Verordnung. Auch die Datenanforderungen müssen praxisnäher gestaltet werden. Einheitliche Standards, funktionierende technische Schnittstellen und eine zentrale, nutzerfreundliche IT-Infrastruktur sind entscheidend für eine umsetzbare Lösung.
Darüber hinaus sprechen sich viele Unternehmen für gezielte Entlastungen aus – etwa durch risikobasierte Vereinfachungen, die stärkere Anerkennung bestehender Zertifizierungen oder klar definierte Freigrenzen für kleinere Mengen. Entscheidend ist zudem, dass die EU die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern intensiviert, damit die notwendigen Informationen entlang der Lieferketten überhaupt verfügbar werden.
„Damit die EUDR ihren Beitrag zur nachhaltigen Transformation leisten kann, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu gefährden, braucht es dringend mehr regulatorische Kohärenz, verlässliche Umsetzungsbedingungen und deutlich weniger Unsicherheit für die Betriebe. Nur so kann die Verordnung tatsächlich dazu beitragen, entwaldungsfreie Lieferketten zu gewährleisten und ökologische Ziele wirksam mit wirtschaftlicher Stabilität zu verbinden“, fasst Dr. Sarah Lichtenthäler vom Institut der deutschen Wirtschaft zusammen.
Nach der zuletzt beschlossenen Verschiebung gilt die Verordnung für mittlere und große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027.
*Erstellt wurde die Studie durch das Institut der deutschen Wirtschaft. An der Untersuchung nahmen zwischen Dezember 2025 und Januar 2026 insgesamt 517 Unternehmen teil, darunter 228 Betriebe, die direkt von der Verordnung betroffen sind.