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Nr. 7008782
International
Studie des IW zur Betroffenheit und zum Umsetzungsstand der EUDR
Die IHK Düsseldorf hat das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) mit der Erstellung einer Studie zur Betroffenheit und zum Umsetzungsstand der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten ((EU) 2023/1115 – „EUDR“) in Unternehmen beauftragt.
Die EUDR hat das Ziel, Entwaldung und Waldschädigung weltweit zu reduzieren.
Die Studie analysiert systematisch und empirisch:
den aktuellen Vorbereitungsstand der Unternehmen auf die EUDR,
konkrete Umsetzungshemmnisse in der Praxis,
den daraus abgeleiteten Unterstützungsbedarf,
die mit der Umsetzung verbundenen Kosten sowie
den unternehmerischen Nutzen.
Betroffenheit durch die EUDR und Umsetzungsstand in den Unternehmen
Ein zentrales Ergebnis der Studie, die auf Grundlage einer Online-Umfrage sowie vertiefender Interviews mit Unternehmen verschiedener Größenordnung und Branchen erstellt wurde, ist:
Während die Zielsetzung der EUDR breite Zustimmung erfährt, wird ihre praktische Umsetzbarkeit von den Unternehmen äußerst kritisch bewertet.
Frage: Wie bewerten Sie die Umsetzbarkeit der EUDR für Ihr Unternehmen?
Erläuterung: N = 218 (Nmehr als 250 = 64; N51 bis 250 = 65; N11 bis 50 = 58; Nbis zu 10 = 31).
So geben mehr als drei von vier Unternehmen an, dass die Umsetzbarkeit der EUDR sehr schwer oder eher schwer ist. Bei Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten bewertet gut ein Viertel die Umsetzung als sehr schwer und mehr als die Hälfte als eher schwer umsetzbar; insgesamt sehen damit knapp 80 Prozent erhebliche Umsetzungsprobleme.
Der Anteil positiver Bewertungen ist in dieser Größenklasse mit knapp 19 Prozent Einschätzung der einer eher leichten Umsetzbarkeit. In der Größenklasse 51 bis 250 Beschäftigte fällt die Einschätzung mit rund 83 Prozent negativer Bewertungen (davon knapp 37 Prozent sehr schwer umsetzbar) noch kritischer aus. Den höchsten Anteil sehr negativer Einschätzungen weisen Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten auf: Die Hälfte bewertet die Umsetzung als sehr schwer, weitere rund 41 Prozent als eher schwer umsetzbar (zusammen 91,4 Prozent).
Auch bei den Kleinstunternehmen bis zehn Beschäftigte überwiegen kritische Bewertungen (77,4 Prozent). Insgesamt verdeutlichen die Ergebnisse, dass die Mehrheit aller Unternehmen die EUDR als schwer umsetzbar wahrnehmen.
Die Umsetzung der EUDR stellt Unternehmen durch die umfangreichen Sorgfalts- und Nachweispflichten vor große Herausforderungen. Die Ergebnisse zeigen, dass datenbezogene Anforderungen die dominierenden Hürden bei der Umsetzung der EUDR darstellen.
Frage: Wie bewerten Sie die potenziellen Hürden bei der Umsetzung der EUDR in Ihrem Unternehmen?
Erläuterungen:fünf Antwortkategorien: keine Hürde, geringe Hürde, eher geringe Hürde, eher hohe Hürde, hohe Hürde, weiß nicht; N = 219.
Mit insgesamt rund 79 Prozent wird die mangelnde Verfügbarkeit der für die EUDR erforderlichen Daten am häufigsten als erhebliche Herausforderung genannt.
Damit erweist sich der Zugang zu relevanten und belastbaren Informationen entlang der Lieferkette als zentraler Engpass der Umsetzung, insbesondere Postadressen der Lieferanten sowie Geolokalisierungsdaten der Produktionsflächen liegen nur einem vergleichsweise kleinen Teil der Unternehmen vor, wobei große Unternehmen hier über bessere Zugänge berichten als KMU.
Auch die Bewältigung der für die EUDR erforderlichen Datenmenge stellt für einen Großteil der Unternehmen eine wesentliche Hürde dar: Rund drei Viertel der Befragten stufen diesen Aspekt als (eher) große Hürde ein. Ähnlich hoch fallen die Anteile bei der Integration der EUDR-relevanten Daten in bestehende IT-Systeme aus, was auf erhebliche technische und organisatorische Anpassungsbedarfe hinweist.
Die zuvor identifizierten Herausforderungen bei der Erhebung und Verarbeitung datenintensiver Anforderungen spiegeln sich auch in den Aufwänden zur Umsetzung der EUDR wider, die von den Unternehmen erwartet werden. Es wurde der personelle Aufwand, den Unternehmen in unterschiedlichen Branchen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EUDR erwarten, erhoben, wobei dieser am höchsten für den Handel ist.
Frage: Wie hoch ist der zusätzliche personelle Aufwand aufgrund der EUDR für Ihr Unternehmen?
Erläuterungen: „Dienstleistungen, Sonstige“ beinhaltet: Dienstleistungen, Land- und Forstwirtschaft, Baugewerbe und Unternehmen, die keine Angabe zur Branche gemacht haben; Verteilung der Antworten; N = 219 (NVerarbeitendes Gewerbe = 112; NHandel = 90; NSonstige = 17).
Weiter bewerten die befragten Unternehmen den Umsetzungsaufwand größer als den unternehmerischen Nutzen.
Frage: Wie beurteilen Sie „unter dem Strich“ für Ihr Unternehmen die Relation zwischen Aufwand und Nutzen bei der Umsetzung der EUDR?
Erläuterung(en):N = 219.
Somit besteht selbst nach den vorgenommenen Änderungen weiterer Anpassungsbedarf, um die praktische Umsetzung der Verordnung zu ermöglichen, zumal die von der EUDR adressierten Nachhaltigkeitsziele sich zum Teil mit anderen Lieferkettensorgfaltsplichten überschneiden.
Aus Sicht der Unternehmen sind insbesondere folgende Maßnahmen entscheidend, um Doppelaufwand zu vermeiden und die Umsetzung zu erleichtern:
eine massive Reduktion der Komplexität,
vereinfachte Verfahren,
eine bessere Kohärenz mit bestehenden Berichtspflichten,
sowie die Anerkennung etablierter Nachhaltigkeitsregulierungen.
Entscheidend für die Zukunftsfähigkeit regional verankerter Unternehmen ist eine praktikabel ausgestaltete Verordnung. Damit die EUDR tatsächlich einen Beitrag zur nachhaltigen Transformation leisten kann, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen zu gefährden, müssen die regulatorische Kohärenz und die Umsetzungsbedingungen massiv verbessert und bestehende Unsicherheiten reduziert werden. Insgesamt kommt es entscheidend auf die konkrete Unterstützung bei der Umsetzung sowohl für europäische Unternehmen als auch für die Bezugsländer an.
Die komplette Studie mit allen Ergebnissen steht nachfolgend bereit:
Herausgeber/Autorenteam: Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) Dr. Sarah Lichtenthäler / Prof. Dr. Galina Kolev-Schaefer / Dr. Thilo Schaefer
Auftraggeber: Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Ralf Schlindwein (Geschäftsführer International)
Dr. Elke Stoffmehl (Referentin Internationales Wirtschaftsrecht)