Pressemeldung Nr. 48 vom 11.09.2024
Neanderhöhe: Bürgerentscheid über Erbbaurecht falsches Signal
IHK spricht sich für Verkauf der Erweiterungsflächen an gewerbliche Interessenten aus
An der Neanderhöhe in Erkrath Hochdahl soll ein neues Gewerbegebiet entstehen. Ob dieses Gewerbegebiet künftig in Form des Erbbaurechts vermarktet wird, anstatt die Flächen zum Verkauf anzubieten, darüber wird am kommenden Sonntag ein Bürgerentscheid gefällt. Die Erkratherinnen und Erkrather entscheiden am Sonntag darüber, wie die langfristigen wirtschaftlichen Perspektiven des Standortes ausgestaltet werden.
Die Neanderhöhe als Standort ist besonders relevant, weil sie für die Ansiedlung neuer Unternehmen oder die Erweiterung bereits ansässiger Firmen rund 30.000 Quadratmeter Neufläche bietet. Angesichts knapper Flächenverfügbarkeit für die Erkrather Wirtschaft ist eine Entwicklung der Neanderhöhe unabdingbar. „Ungeachtet konjunktureller Stagnation wird die regionale Wirtschaft in Erkrath perspektivisch wieder wachsen. Dafür benötigt sie verlässlich Flächen“, sagt Marcus Stimler, Leiter der IHK-Zweigstelle in Velbert.
Eine aktuelle Umfrage der IHK im zuständigen Regionalausschuss zeigt, dass die Erkrather Wirtschaft die Entwicklung der Neanderhöhe in Form des Erbbaurechts kritisch sieht. „Das Erbbaurecht wird als Hemmnis angesehen, sich auf der Erweiterungsfläche an der Neanderhöhe anzusiedeln“, sagt Wido Weyer, Vorsitzender des IHK-Ausschusses Erkrath und Geschäftsführer der Mentor GmbH & Co. Präzisions-Bauteile KG.
Die Befürchtung, dass die Stadt mit einer solchen Entscheidung Unternehmen abschreckt, ist groß. Die IHK Düsseldorf macht sich deshalb dafür stark, auch die Erweiterungsflächen an gewerbliche Interessenten zu verkaufen. „Klar ist, dass für Erkrath die Steuereinnahmen und Arbeitsplätze mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit des Standortes Voraussetzung für eine lebendige, attraktive und gut funktionierende Stadt sind“, so Stimler weiter. Jedes Unternehmen, das vor Ort expandiert oder mit attraktiven Gewerbeflächen gewonnen werden kann, stabilisiert die gewerblichen Steuereinnahmen und nimmt den Druck, kommunale Hebesätze zulasten der Erkrather Wirtschaft zu erhöhen. Das Erbbaurecht spielt bundesweit bei der Entwicklung von Gewerbegebieten nur eine untergeordnete Rolle. Die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer präferieren den Kauf der Grundstücke, auf denen sie wirtschaften wollen. Dafür sprechen zum Beispiel die langfristige Sicherheit und Unabhängigkeit beim Eigentumserwerb, die ungeteilte Zurechenbarkeit von Wertsteigerungen und die Möglichkeit, das Grundstück bei weiteren Investitionen als Sicherheit zu nutzen.