Sparsamer Umgang mit den natürlichen Ressourcen rechnet sich. Das wissen die Unternehmen. Viele Dinge sind auch schon vom Gesetzgeber vorgeschrieben. In manchen Fällen gelten die Verordnungen der EU.
Leitfaden zur neuen EU-Batterieverordnung und zum digitaler Batteriepass
Die neue EU-Batterieverordnung ist am 18. Februar 2024 in Kraft getreten und regelt die Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Vereinheitlichung von Batteriebestimmungen in der gesamten EU.
Seit März 2024 gilt eine Registrierungspflicht über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) für die Ein- und Ausfuhr bestimmter F-Gase (bspw. Kältemittel). Bitte melden Sie sich im “F-Gase-Portal” der EU an. Der Zoll hat verstärkt mit der Überprüfung dieser Anforderung begonnen.
REACH: EU verschärft Emissionsgrenzwerte für Formaldehyd
Formaldehyd hat krebserregende und erbgutverändernde Eigenschaften und kann als Giftstoff sowie Hautsensibilisator wirken. Jetzt wurden strengere Grenzwerte festgelegt.
Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen die auf dem Grundstück befindlichen Abwasserleitungen von einem Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen lassen.