Kanaldichtheitsprüfung
Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen die auf dem Grundstück befindlichen Abwasserleitungen von einem Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen lassen (§ 59 Landeswassergesetz NRW (LWG)).
Wer kann Sachkundiger werden?
Sachkundige für die Prüfung können sein:
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einschlägiger Fachrichtungen
- Ingenieure einer einschlägigen technischen Fachrichtung (zum Beispiel Bauingenieurwesen) mit einer einschlägigen mindestens dreijährigen Berufspraxis
- Meister im Straßenbauer-, Maurer- und Betonbauer (Bezug zum Kanalisationsbau), Installateur- und Heizungsbauer oder Brunnenbauer-Handwerk, Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice und Personen mit einem gleichwertigen Berufsabschluss in der entsprechenden Fachrichtung
- Personen mit einer Ausnahmebewilligung nach §§ 8, 9 Handwerksordnung oder Ausübungsberechtigung nach §§ 7a, 7b Handwerksordnung in der entsprechenden Fachrichtung
- Personen mit abgeschlossener einschlägig handwerklicher oder gewerblich technischer Ausbildung und mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Fachrichtung, in der sie tätig sein werden, insbesondere:
- Tiefbaufacharbeiter im Schwerpunkt Rohrleitungs- oder Kanalbau,
- Rohrleitungs- oder Kanalbauer,
- Fachkräfte für Abwassertechnik,
- Fachkräfte für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Schulungen
Sachkundige müssen durch Teilnahme an einer Schulung die Erlangung der besonderen Kenntnisse für die Durchführung von Prüfungen des Zustands und der Funktionsfähigkeit nachweisen.
Anerkannte Sachkundige müssen mindestens alle drei Jahre an einer geeigneten, mindestens zweitägigen Fortbildung einer Schulungsinstitution gemäß Absatz 3 teilnehmen.
Die Teilnahmebescheinigung ist der nach § 12 Absatz 1 zuständigen Stelle unverzüglich vorzulegen.
Die Teilnahmebescheinigung ist der nach § 12 Absatz 1 zuständigen Stelle unverzüglich vorzulegen.
Die Anerkennung und Aberkennung der Sachkunde erfolgt für ihre Mitglieder und deren Angestellte durch die jeweils zuständige nordrhein-westfälische Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Ingenieurkammer-Bau; im Übrigen auch durch die zuständige Behörde – das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Wer schult und wann?
Auf der Seite des LANUV finden Sie die Liste der Schulungsinstitutionen. Die entsprechenden Schulungstermine erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Schulungsinstitution.
Weiterführende Informationen
In der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) - werden die Einzelheiten für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen geregelt. Dort ist festgeschrieben, dass die Prüfungen nur von geprüften und zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden dürfen.
Diese werden durch die IHK Düsseldorf erfasst. Sie trägt die Sachkundigen aus ihrem Kammerbezirk auf Antrag und nach Vorlage der notwendigen Sachkundenachweise in eine landeseinheitliche Liste ein. Die Übersicht der zugelassenen Sachkundigen für Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen finden Sie auf der Seite des LANUV, der Sadipa-Liste.
Das Antragsformular zur Anerkennung der Sachkunde können Sie gerne bei uns anfordern. Eine E-Mail an ilona.melchiors@duesseldorf.ihk.de genügt.
Auf dem Internetportal des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) finden Sie weitere Informationen zum Thema Zustands- und Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen.