Umweltschutz

Kanaldichtheitsprüfung

Sachkundige für die Zustands- und Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) an privaten Abwasserleitungen
Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen die auf dem Grundstück befindlichen Abwasserleitungen von einem Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen lassen (§ 59 Landeswassergesetz NRW (LWG)).
Auf dem Internetportal des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) finden Sie die landesweite Liste der anerkannten Sachkundigen sowie weitere Informationen zum Thema Zustands- und Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen.
In der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) - werden die Einzelheiten für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen geregelt (siehe die Informationen für Sachkundige in unserem Downloadbereich).
Die Prüfungen dürfen nur von geprüften und zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden.
Die IHK Düsseldorf trägt die Sachkundigen aus ihrem Kammerbezirk auf Antrag und nach Vorlage der notwendigen Sachkundenachweise in eine landeseinheitliche Liste ein.