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Die Reform des Unionszollkodex

Die EU hat die Reform des Unionszollkodex beschlossen. Die Verordnung (EU) 2026/2108 wurde am 19. September 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am folgenden Tag formell in Kraft getreten. Die neuen Regelungen werden schrittweise angewendet. Für Unternehmen stehen vor allem eine gemeinsame EU-Zolldatenplattform, veränderte Verantwortlichkeiten und neue Vereinfachungen im Mittelpunkt.
Mit der Reform will die EU den grenzüberschreitenden Warenverkehr effizienter abwickeln und die Zollverwaltungen besser miteinander vernetzen.
Zugleich sollen Kontrollen gezielter erfolgen, um Verbraucher und Unternehmen vor gefährlichen oder nicht den Vorschriften entsprechenden Waren zu schützen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem wachsenden Onlinehandel.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Das formelle Inkrafttreten bedeutet keine sofortige Umstellung sämtlicher Zollverfahren. Einzelne Vorschriften gelten bereits seit dem 20. September 2026.
Für die weitere Anwendung und den Übergang zum EU Customs Data Hub sind insbesondere folgende Termine vorgesehen:
Datum Anwendung
21.09.2027 Grundsätzlicher Beginn der Anwendung des revidierten Unionszollkodex.
Für einzelne Vorschriften gelten abweichende Termine.
01.07.2028 Einführer im Rahmen von Fernverkäufen und Personen, die das Einfuhrumsatzsteuerverfahren IOSS nutzen, müssen die erforderlichen Daten über den Data Hub bereitstellen. Dies betrifft die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder in das Zolllagerverfahren in einem Zolllager für Fernverkäufe.
01.03.2031 Weitere Einführer, Ausführer und Inhaber des Versandverfahrens können den Data Hub für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren nutzen. Alternativ bleibt zunächst die Abgabe einer Zollanmeldung möglich.
01.03.2034 Die Datenbereitstellung über den Data Hub wird für die Überführung von Waren in Zollverfahren grundsätzlich verpflichtend.
Die bisherigen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte gelten weiter, bis sie durch entsprechende Rechtsakte auf Grundlage der neuen Verordnung aufgehoben werden.

Wie verändert der EU Customs Data Hub die Zollabwicklung?

Der EU Customs Data Hub soll eine gemeinsame Plattform für zollrelevante Informationen schaffen. Unternehmen stellen dort die erforderlichen Daten bereit oder machen sie verfügbar.
Mit der Mitteilung über die Verfügbarkeit der Waren bestätigen sie ihre Absicht, die Waren in ein bestimmtes Zollverfahren zu überführen. Die Zollbehörden nutzen die Informationen für die Abwicklung und Kontrollen.
Das neue Datenmodell ersetzt damit schrittweise die bisherige Abwicklung über Zollanmeldungen.

Was ändert sich durch den Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze und die neue Handlinggebühr?

Im Zuge der EU-Zollreform wurde die bisherige Zollbefreiung für Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro bereits zum 1. Juli 2026 abgeschafft.
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382. Für entsprechende Sendungen, die über das Mehrwertsteuersystem IOSS abgewickelt werden, sowie für Postsendungen gilt übergangsweise bis zum 1. Juli 2028 ein pauschaler Zoll von drei Euro je Warenkategorie, unterschieden nach der zolltariflichen Unterposition.
Enthält ein Paket mehrere unterschiedliche Warenkategorien, kann der Zoll entsprechend höher ausfallen. Für andere Einfuhren greifen grundsätzlich die regulären Zollsätze.
Ab dem 1. November 2026 wird zusätzlich eine EU-weite Handlinggebühr von zwei Euro je Warenposition für E-Commerce-Einfuhren erhoben. Diese dient der Deckung der Kosten der zollamtlichen Überwachung und fällt unabhängig vom Warenwert an, also auch bei Sendungen über 150 Euro.
Die Änderungen sollen Wettbewerbsverzerrungen und dem Missbrauch der bisherigen Freigrenze durch Unterbewertung oder künstliche Aufteilung von Sendungen entgegenwirken.

Welche Verantwortung erhält der Einführer?

Der Einführer rückt stärker in den Mittelpunkt der zollrechtlichen Pflichten. Er muss insbesondere die erforderlichen Informationen bereitstellen und aufbewahren sowie die Zahlung der Zölle und sonstigen einschlägigen Abgaben gewährleisten.
Zudem muss er sicherstellen und dokumentieren, dass die eingeführten Waren den weiteren einschlägigen Vorschriften entsprechen, deren Anwendung den Zollbehörden obliegt.

Welche Vereinfachungen bietet der neue Unternehmensstatus?

Mit dem „Trust and Check Trader“ entsteht ein zusätzlicher Status für Unternehmen, die besondere Anforderungen unter anderem an Zuverlässigkeit, interne Kontrollprozesse und elektronische Datenbereitstellung erfüllen.
Die Zollbehörden können ihnen weitergehende Vereinfachungen bewilligen. Dazu gehört unter bestimmten Voraussetzungen die Überlassung von Waren im Namen der Zollbehörden. Der AEO-Status bleibt daneben bestehen.

Welche Aufgaben übernimmt die EU-Zollbehörde?

Die neue EU-Zollbehörde mit Sitz in Lille soll die Zusammenarbeit der nationalen Zollverwaltungen koordinieren, das gemeinsame Risikomanagement unterstützen und eine einheitlichere Anwendung des Zollrechts fördern. Entwicklung, Betrieb und Wartung des Data Hubs übernimmt sie, sobald ihr diese Aufgaben übertragen werden.

Was bedeutet die Reform für Unternehmen?

Die Reform wird die Zollabwicklung und die damit verbundenen Anforderungen an Unternehmen schrittweise verändern.
Wie die neuen Verfahren im Einzelnen ausgestaltet werden, hängt auch von ergänzenden delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten ab.
Unternehmen sollten daher die weitere Umsetzung verfolgen, insbesondere die für sie geltenden Anwendungstermine und die künftigen Anforderungen an die Bereitstellung von Zolldaten.

Weitere Informationen/Quelle

EU-Amtsblatt
Stand: 8. Oktober 2026