Binnenmarktstrategie der EU: Überblick und Zielsetzung

Die Europäische Kommission hat am 21. Mai 2025 eine neue EU-Binnenmarktstrategie vorgelegt, die darauf abzielt, den EU-Binnenmarkt einfacher, reibungsloser und leistungsfähiger zu gestalten.

Zentrale Ziele und Maßnahmen

Die Strategie umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stärkung des EU-Binnenmarkts und zur Unterstützung der europäischen Wirtschaft.
  • Abbau von Handels- und Investitionshemmnissen innerhalb der Europäischen Union (EU)
  • Unterstützung der Geschäftstätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
  • Förderung der Digitalisierung zur Entlastung aller Unternehmen
  • Aufforderung an die EU-Mitgliedstaaten, zur Attraktivität des EU-Binnenmarkts für Unternehmen, Beschäftigte und Verbraucher beizutragen.

Bedeutung des EU-Binnenmarktes

Der Binnenmarkt spielt eine zentrale Rolle für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in der EU.
  • EU-Binnenmarkt als zentraler Treiber der Wettbewerbsfähigkeit der EU.
  • Wirtschaftlicher Nutzen:
    • +3 bis 4 Prozent BIP-Wachstum in der EU
    • Schaffung von 3,6 Millionen Arbeitsplätzen seit Einführung
    • Verdopplung der Effekte durch weitere Vervollständigung des EU-Binnenmarktes möglich

Prioritäten der Strategie

1. Abbau der zehn größten Hindernisse („Die schrecklichen Zehn“)

Zur Verbesserung des EU-Binnenmarkts will die EU-Kommission die zehn am stärksten gemeldeten Hemmnisse beseitigen.
Hierzu zählen:
  • komplizierte Niederlassung und Geschäftstätigkeit
  • komplexe EU-Vorschriften
  • mangelnde Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten
  • beschränkte Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • Fehlen einheitlicher Standards
  • fragmentierte Verpackungsvorschriften
  • mangelnde Produktkonformität
  • restriktive und divergierende nationale Vorschriften für Dienstleistungen
  • aufwendige Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in risikoarmen Sektoren
  • ungerechtfertigte territoriale Angebotsbeschränkungen, die zu hohen Preisen für die Verbraucherinnen und Verbraucher führen.

2. Stärkung des europäischen Dienstleistungssektors

Dienstleistungen machen den größten Teil der europäischen Wirtschaft aus, aber ihr grenzüberschreitender Handel stagniert. Die Strategie konzentriert sich auf bestimmte Dienstleistungssektoren. Folgendes wird vorgeschlagen (in Ergänzung zu laufenden Initiativen in den Bereichen Energie, Telekommunikation, Verkehr und Finanzdienstleistungen):
  • Vorlage einer Rechtsvorschrift für Baudienstleistungen und einer neuen EU-Rechtsvorschrift für Lieferdienste, um die Bestimmungen sowohl im Bau- als auch im Post- und Paketsektor zu modernisieren;
  • Erleichterung branchenbezogener Dienstleistungen wie Installations-, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen;
  • Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Befreiung regulierter Unternehmensdienstleistungen von unnötiger Regulierung.

3. Förderung von KMU

KMU sollen gezielt unterstützt werden, um ihr Potenzial im Binnenmarkt besser auszuschöpfen.
Zum Beispiel durch:
  • Einführung einer neuen Kategorie: „kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung“
  • Einführung einer „KMU-ID“ zur digitalen Bestätigung des KMU-Status
  • Ausbau des KMU-Beauftragten-Netzwerks zur Förderung grenzüberschreitender Aktivitäten
  • Veröffentlichung des KMU-Jahresberichts zur Einschätzung von Wachstumspotenzial und Beschäftigungsentwicklung

4. Digitalisierung und Vereinfachung von Vorschriften

Um Bürokratie abzubauen und Effizienz zu steigern, setzt die Kommission verstärkt auf digitale Lösungen.
  • Viertes „Omnibus“-Vereinfachungspaket soll Bürokratiekosten um 400 Mio. EUR jährlich senken
  • Maßnahmen beinhalten:
    • Digitale Einreichung von Dokumenten
    • Digitale Produktanleitungen statt Papierform

5. Mehr gemeinsame Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten für den EU-Binnenmarkt

Die erfolgreiche Umsetzung der Binnenmarktstrategie hängt auch von einem stärkeren Engagement der EU-Mitgliedstaaten ab.
  • Vorschlag zur Ernennung nationaler „Sherpas“ zur Überwachung der
    EU-Binnenmarktvorschriften
  • Appell an EU-Mitgliedstaaten, durch Prüfung der Verhältnismäßigkeit nationaler Maßnahmen neue Hindernisse zu vermeiden

Weitere Informationen

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Stand: 27. Mai 2025