Konsultation der EU-Kommission zum „Digital-Omnibus“
Aktuelle EU-Konsultation bis 14. Oktober 2025
Die Europäische Kommission hat – wie in der Mitteilung „Ein einfacheres und schnelleres Europa“ angekündigt – eine Vereinfachungsagenda für das EU-Regelwerk auf den Weg gebracht.
Sie arbeitet unter anderem an den sogenannten Omnibusvorschriften für den Digitalbereich. Ziel ist es, bestehende EU-Regelungen im Digitalbereich zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken – ohne dabei die Rechte von Unternehmen, Bürgern und Verwaltungen zu beeinträchtigen.
Die Omnibusvorschriften für den Digitalbereich werden Maßnahmen beinhalten, die auf Probleme und Vereinfachungen in folgenden Bereichen ausgerichtet sind:
- bestehende EU-Vorschriften im Bereich Daten (Daten-Governance-Rechtsakt, Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten, Richtlinie über offene Daten);
- Vorschriften über Cookies und andere Tracking-Technologien, die in der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation festgelegt sind;
- cybersicherheitsrelevante Meldepflichten in Bezug auf Sicherheitsvorfälle;
- die reibungslose Anwendung der Vorschriften der KI-Verordnung;
- weitere Aspekte im Zusammenhang mit der elektronischen Identifizierung und Vertrauensdiensten gemäß dem europäischen Rahmen für eine digitale Identität, auch im Hinblick auf die Angleichung der Rechtsvorschriften an den anstehenden Vorschlag für eine EU-Brieftasche für Unternehmen und die Anwendung des One-in-one-out-Grundsatzes.
Ausführliche Informationen zur Konsultation sowie die Möglichkeit zur Rückmeldung stehen auf der Webseite der EU-Kommission bereit.
Die Rückmeldungen können noch bis 14. Oktober 2025 (Mitternacht Brüsseler Zeit) abgegeben werden.
Die Rückmeldungen können noch bis 14. Oktober 2025 (Mitternacht Brüsseler Zeit) abgegeben werden.