Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit
Bundeskabinett beschließt Nationalen Aktionsplan
Die Bundesregierung hat am 12. Februar 2025 einen Nationalen Aktionsplan („NAP“) gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit beschlossen.
Damit legt die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstmals eine nationale Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit vor und erfüllt völkerrechtliche Verpflichtungen der Internationalen Arbeitsorganisation („ILO“).
Insgesamt sieht der NAP rund 80 Einzelmaßnahmen in folgenden Handlungsfeldern vor:
- Arbeitskräftegewinnung: Förderung fairer Anwerbung, Aufklärung über Arbeitsrechte in Herkunftsländern, stärkere Prüf- und Kontrollmechanismen.
- Arbeitnehmerrechte und deren Durchsetzung: Verbesserung der Rechtsaufklärung, Beratungsangebote und Hilfsstrukturen für Betroffene von Arbeitsausbeutung.
- Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und staatliche Kontrolle: Ausbau behördlicher Kontrollen, Schulungen für Ermittlungsbehörden und eine stärkere Vernetzung zwischen Arbeitsschutz und Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
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Verantwortung von Unternehmen: Verpflichtung von Unternehmen zur Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen und Sensibilisierung für Risiken der Ausbeutung sowie die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbsvorteile durch Ausbeutung, auch in Bezug auf ihre Lieferketten.
Mehr Informationen finden Sie über die nachfolgenden Links:
- Pressemeldung des BMAS zum Beschluss des Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit
- Nationaler Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit
Stand: 17. Februar 2025