International
Ukraine - Wie deutsche Unternehmen helfen können
- Spendenaufruf (06.02.2026) - Was wird dringend benötigt zur Unterstützung der Menschen in der Ukraine in den Wintermonaten?
- Welche Hilfsgüter werden sonst noch weiterhin gebraucht?
- Koordinierungsstelle für Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Lebensmitteleinzelhandels
- Wie können Transporte mit Hilfsgütern organisiert werden?
- Welche steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten gibt es?
Spendenaufruf (06.02.2026) - Was wird dringend benötigt zur Unterstützung der Menschen in der Ukraine in den Wintermonaten?
Die Menschen in der Ukraine sind weiterhin massiven Angriffen auf die Energie und Wärmeinfrastruktur ausgesetzt.
Bei winterlichen Temperaturen bis zu minus 30 Grad ist die Strom- und Wasserversorgung in vielen Regionen zusammengebrochen. Auch in Kyjiw sind tausende Haushalte zeitweise ohne Heizung, Strom oder fließendes Wasser. Die humanitäre Lage bleibt äußerst angespannt.
Als IHK Düsseldorf folgen wir dem Aufruf des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft und unterstützen ausdrücklich die Bitte an Unternehmen und Partner, sich mit Sachspenden und Geldspenden an der Stabilisierung der Lage zu beteiligen.
Sachspenden zur Stabilisierung der Energieversorgung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Task Force zur Stabilisierung der ukrainischen Energieversorgung eingerichtet. Unternehmen werden gebeten zu prüfen, ob kurzfristig technisches Equipment, Fahrzeuge, Werkzeuge oder Materialien bereitgestellt oder gespendet werden können.
Besonders benötigt werden weiterhin funktionsfähige, ausgemusterte Komponenten wie:
- Transformatoren,
- Schaltanlagen,
- Reparaturfahrzeuge sowie
- weitere Teile für Energieanlagen.
Kontakte für die schnelle Abstimmung:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Task Force Ukraine
TF-Ukrainehilfe@bmwe.bund.de
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ
helpenergyukraine@giz.de
- Aktuelle technische Bedarfslisten über den Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft:
Service Desk Ukraine
K.Kyslenko@oa-ev.de
Geldspenden für unmittelbare Hilfe im Winter
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über die Initiative Ukraine2Power gezielt Geldspenden zu leisten.
Bereits 80 Euro ermöglichen die Finanzierung eines Wärme- und Überlebenskits für eine Wohnung. Die Kits enthalten unter anderem Campinggaskocher, Schlafsäcke, Wärmepflaster sowie Powerbanks oder Heizdecken und werden direkt vor Ort an besonders betroffene Menschen verteilt.
Spenden über die Partnerorganisation WE AID
(die auch Spendenquittungen ausstellt):
(die auch Spendenquittungen ausstellt):
- https://spende.we-aid.org/U2P
IBAN: DE52 3702 0500 0001 8388 01
Verwendungszweck: Ukraine2Power
Weitere Informationen:
- Nataliia Fiebrig (n.fiebrig@ukraine2power.org)
https://ukraine2power.org/
https://www.linkedin.com/company/ukraine2power/
Der Winter wird noch andauern. Jede Unterstützung trägt dazu bei, die Versorgung der Menschen in der Ukraine unter extremen Bedingungen zu sichern.
Welche Hilfsgüter werden sonst noch weiterhin gebraucht?
Weiterhin erreichen nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus Polen, Tschechien, der Slowakei und weiteren Ländern zahlreiche Hilfs-Transporte die ukrainische Grenze.
Gebraucht werden neben hygienischen und medizinischem Verbrauchsmaterial, medizinischer Ausrüstung und Fahrzeugen auch unter anderem:
- Notstromaggregate,
- Matratzen,
- Schlafsäcke/Isomatten,
- Taschenlampen und Powerbank-Akkus
- sowie Waschkits.
Koordinierungsstelle für Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Lebensmitteleinzelhandels
Die Koordinierungsstelle unterstützt Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels und der Ernährungswirtschaft, die einen Beitrag zur Versorgung der Menschen in der Ukraine mit Lebensmittelhilfen leisten möchten.
Diese Anlaufstelle ist eingebettet in Maßnahmen des bilateralen Kooperationsprojektes Agritrade Ukraine des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMLEH).
Wie können Transporte mit Hilfsgütern organisiert werden?
Die deutsche Zollverwaltung informiert auf ihrer Webseite über die zollrechtlichen Rahmenbedingungen für die Verbringung von Hilfsgütern in die Ukraine und was bei Geld- und Sachspenden zu beachten ist.
Die Nummer der Sonderhotline der Zollverwaltung für Auskünfte zu Hilfsgüterlieferungen in die Ukraine lautet:
Telefon: +49 351 44834-574.
Telefon: +49 351 44834-574.
Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden, sind in Deutschland von der Mautpflicht befreit.
Welche steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten gibt es?
Zur Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements hat das Bundesministerium der Finanzen im BMF-Schreiben vom 17.3.2022 (GZ IV C 4 - S 2223/19/10003 :013) Verwaltungsanweisungen dazu erlassen, wie die Finanzverwaltung diverse Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten steuerlich zu behandeln hat. Die Anweisungen gelten für Maßnahmen, die vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden.
Eine Aufstellung des BMF mit FAQ gibt Auskunft zur steuerlichen Behandlung von Spenden, Versorgungs- und Unterbringungsleistungen von Flüchtlingen und Unterstützung an Arbeitnehmern.
Grundsätzliches zu Unternehmensspenden
Bei Hilfeleistungen von Unternehmen muss steuerrechtlich zwischen Spenden und Sponsoring unterschieden werden.
Eine Spende ist frei von jeder Gegenleistung, insbesondere darf für das unterstützende Unternehmen nicht geworben werben. Erlaubt ist die bloße Nennung als Spender. Ein weiterführender Link zur Unternehmenswebseite oder der Abdruck des Firmenlogos kann je nach Einzelfall als Werbung (=Gegenleistung =Sponsoring) bewertet werden.
Inwiefern Spenden steuerlich geltend gemacht werden können, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab.
Wird ein Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft wie einer OHG, KG oder GbR geführt, dürfen Spenden grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen werden. Sie sind als Entnahmen zu verbuchen und werden den Gesellschaftern anteilig zugeordnet. Der Spendenabzug geht steuerlich nicht verloren, wird aber auf die Ebene der Unternehmer bzw. der Gesellschafter verlagert. Bei der Gewerbesteuer kann eine Spende hingegen durch Kürzung beim Gewerbeertrag unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG können Spenden als Betriebsausgabe verbucht werden und sich einkommensmindernd auswirken. Es gelten allerdings Höchstgrenzen.
Weitere Besonderheiten gelten für Sachspenden.
Spendennachweise
Spendennachweise können laut BMF-Schreiben vereinfacht mittels Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung (zum Beispiel Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) geführt werden. Die Nachweise müssen aufbewahrt werden, um sie auf Verlangen dem Finanzamt vorzulegen.
Spendensonderaktionen von Vereinen
Gemeinnützige Körperschaften dürfen Mittel grundsätzlich nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Das BMF-Schreiben stellt klar, dass steuerbegünstigte Einrichtungen, die laut Satzung keine mildtätigen Zwecke verfolgen (z. B. Sportverein, Musikverein, Kleingartenverein oder Brauchtumsverein) oder regional gebunden sind, eine Spendensonderaktionen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten durchführen können, ohne ihren Status der Gemeinnützigkeit zu gefährden. Gleiches gilt für die Verwendung vorhandener Mittel. Die Einzelheiten dazu und was dabei zu beachten ist, wird in dem Schreiben erläutert.
Spenden und Schenkungsteuer
Zivilrechtlich ist eine Spende im Übrigen eine Schenkung (§ 516 Abs. 1 BGB). Damit bei Spenden an gemeinnützige Organisationen oder gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecken keine Schenkungssteuer anfällt, gibt es im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz entsprechende Steuerbefreiungen.
Unternehmenssponsoring
Aufgrund der erwähnten Höchstgrenzen für Spenden kann für Unternehmen insbesondere bei größeren Summen ein Sponsoring vorteilhaft sein. Sie können dann – unabhängig von der Rechtsform – die volle Summe als Betriebsausgabe geltend machen. Um den Nachweis für eine spätere steuerrechtliche Prüfung zu vereinfachen, sollte dazu vorab ein Sponsoringvertrag abgeschlossen werden. Darin sollten sowohl die Höhe der Zahlung als auch die zu erbringende Gegenleistung aufgeführt werden. Typische Gegenleistungen sind beispielsweise Werbeleistungen, wie die hervorgehobene Nennung des Sponsors durch den Empfänger oder auch das Recht des Sponsors, öffentlichkeitswirksam auf seine Leistungen aufmerksam zu machen. Zu beachten ist, dass Leistung und Gegenleistung in einem marktüblichen Verhältnis stehen sollten. Steht die Sponsorenleistung in einem krassen Missverhältnis zu dem erstrebten wirtschaftlichen Vorteil, besteht die Gefahr, dass der Betriebsausgabenabzug versagt wird.
Weitere Erläuterungen zur ertragssteuerrechtlichen Behandlung des Sponsorings enthält das BMF-Schreiben vom 18. Februar 1998 (BStBl I Seite 212).
Arbeitslohnspenden und Verzicht auf Aufsichtsratsvergütung
Das BMF-Schreiben führt ferner aus, was bei der Lohnsteuer gilt, wenn Arbeitnehmer sich an einer Hilfsaktion ihres Arbeitgebers zu Gunsten von Kollegen in der Ukraine durch Verzicht auf Arbeitslohn beteiligen (Arbeitslohnspende). Ein solcher Verzicht wirkt sich bei der Lohnsteuer (nicht aber bei den Sozialversicherungsbeiträgen!) steuermindernd aus. Im Gegenzug kann der Arbeitnehmer den Lohnverzicht bei der Einkommensteuerveranlagung nicht als Spende berücksichtigen. Arbeitgeber müssen die Arbeitslohnspende und deren Verwendung dokumentieren und in der Lohnsteuerbescheinigung angeben. Sinngemäß gelten die vorstehenden Regelungen auch, wenn ein Aufsichtsratsmitglied auf Teile seiner Aufsichtsratsvergütung verzichtet.
Umsatzsteuerliche Regelung für das Hands-on-Engagement von Unternehmen
Stellen Unternehmen unentgeltlich Gegenstände oder Personal an Hilfs- oder Flüchtlingsorganisationen bereit, wird laut BMF-Schreiben von einer Umsatzbesteuerung aus Billigkeitsgründen abgesehen. Werden Leistung extra für einen solchen humanitären Zweck beschafft, kann unter den im BMF-Schreiben genannten Voraussetzungen trotzdem ein Vorsteuerabzug erfolgen.
Auch wenn Unternehmen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine unentgeltlich Wohnraum (zum Beispiel Hotelzimmer, Ferienwohnungen oder ähnliches) zur Verfügung stellen, erfolgt dafür keine Umsatzbesteuerung. Vorsteuerrechtliche Begünstigungen gelten in diesem Fall ebenfalls für den Bezug von Nebenleistungen wie Strom, Wasser oder ähnliches.
Letzte Aktualisierung/Ergänzung: 06.02.2026