Japan - Recht und Steuern
Unternehmens- und Geschäftsgründung in Japan
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für deutsche Unternehmen, sich in Japan niederzulassen.
Die vier häufigsten Unternehmensformen sind:
Die Godo Kaisha basiert auf der amerikanischen Limited Liability Company (LLC) und ähnelt im inneren Verhältnis einer Personengesellschaft, deren Haftung nach außen hin (ähnlich wie bei einer GmbH) auf die Summe der Einlagen der Gesellschafter beschränkt ist. Die Godo Kaisha wird zum Beispiel für die Gründung von Projektgesellschaften in Japan von ausländischen Investoren genutzt.
Einzelheiten zur Gründung stehen auf der Webseite der AHK Japan bereit:
Einzelheiten zur Gründung stehen auf der Webseite der AHK Japan bereit:
Die Kabushiki Kaisha ist eine Aktiengesellschaft nach japanischem Recht. Sie hat in Japan einen unternehmensrechtlichen Körperschaftsstatus mit einer auf die Summe der Aktienbeteiligung begrenzten Haftung. Einzelheiten zur Gründung stehen auf der Webseite der AHK Japan bereit:
Repräsentanzbüros sind grundsätzlich auf das Sammeln von Informationen, Marktuntersuchungen, Markt orientierter Aufgaben und den Erwerb als auch das Halten von Gütern beschränkt. Unternehmensrechtlich ist das ausländische Mutterunternehmen oder der Repräsentanzvertreter in privater Eigenschaft für das Repräsentanzbüro verantwortlich. Einzelheiten zur Gründung stehen auf der Webseite der AHK Japan bereit:
Die Zweigniederlassung kann als Erweiterung des Repräsentanzbüros gesehen werden, da sie aus rechtlicher Sicht auch keinen Körperschaftsstatus hat (die Besteuerung erfolgt aber im Wesentlichen wie bei einer Körperschaft), es aber dennoch der Muttergesellschaft ermöglicht, eine Geschäftstätigkeit in Japan aufzunehmen. Dadurch, dass sie nicht dem Verkaufsverbot unterliegt und somit nach japanischem Recht als „Direkt Investment“ eingestuft wird, ist der Registrierungsprozess allerdings etwas aufwändiger als der des Repräsentanzbüros.
Einzelheiten zur Gründung stehen auf der Webseite der AHK Japan bereit:
Einzelheiten zur Gründung stehen auf der Webseite der AHK Japan bereit:
Informationen zu diesen und weiteren Unternehmensformen, Ablauf und rechtliche Rahmenbedingungen einer Geschäftsgründung und vieles mehr hat die JETRO (Japan External Trade Organisation) auf ihrer Webseite zusammengestellt:
Temporärer Aufenthalt in Japan
Für deutsche Staatsbürger/-innen ist es in der Regel problemlos möglich, nach Japan einzureisen, dennoch sollten einige Bedingungen der japanischen Einwanderungs- und Steuerbehörden im Falle eines eventuellen mehrwöchigen Aufenthaltes beachtet werden.
Die AHK Japan hat hierzu ausführliche Informationen zusammengestellt:
Recht kompakt Japan
Der Länderbericht aus der GTAI-Reihe “Recht kompakt” bietet einen gebündelten Überblick über einzelne Rechtsthemen wie:
- UN-Kaufrecht,
- Gewährleistung,
- Sicherungsmittel,
- Produzentenhaftung,
- Vertriebsrecht,
- Investitionsrecht,
- Gesellschaftsrecht,
- Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht,
- Gewerblicher Rechtsschutz,
- E-Commerce,
- Steuerrecht und Rechtsverfolgung.
Der vollständige Artikel kann nach einer kostenlosen Registrierung auf der Webseite von Germany Trade and Invest (GTAI) heruntergeladen werden.
Letzte Aktualisierung: Juni 2025