Neue Plattformbesteuerung in Japan

Gesetz trat am 1. April 2025 in Kraft

Das neue Gesetz zur Plattformbesteuerung in Japan zielt darauf ab, die Erhebung der japanischen Verbrauchssteuer (JCT) auf digitale Dienstleistungen zu verbessern, die von ausländischen Anbietern über digitale Plattformen an japanische Endverbraucher erbracht werden. Mit der neuen Regelung wird diese Verantwortung auf Plattformbetreiber übertragen.
Wenn über Plattformen wie zum Beispiel AWS Marketplace, Google Play, den Nintendo eShop etc. an japanische Verbraucher Apps, E-Books und Musik-Streamings etc. verkauft werden, dann wird zwar die japanische Verbrauchssteuer erhoben, allerdings übernimmt dann der "Bestimmte Plattformbetreiber die Steuererklärung sowie die Abwicklung und Zahlung der Verbrauchssteuer.
Daher ist es in diesem Fall für das deutsche Unternehmen nicht erforderlich, die Verbrauchssteuer selbst zu erklären oder zu entrichten.
Bestimmte Plattformbetreiber": Digitale Plattformen, bei denen der jährliche Umsatz aller ausländischen Dienstleister zusammen mehr als 5 Milliarden Yen beträgt, mussten sich bis zum 30. September 2024 bei der japanischen Nationalen Steuerbehörde (NTA) melden. Diese Plattformen wurden bis zum 31. Dezember 2024 als „Bestimmte Plattformbetreiber" designiert und sind ab dem 1. April 2025 verpflichtet, die JCT auf die vermittelten Verkäufe zu erheben und abzuführen. Als „Bestimmte Plattformbetreiber" müssen diese die JCT auf die vermittelten Verkäufe erheben und abführen. Zudem sind sie verpflichtet, den ausländischen Dienstleistern ihre Designation als „Bestimmte Plattformbetreiber" mitzuteilen.
Die Regelung betrifft ausschließlich digitale Dienstleistungen im Business-to-Consumer (B2C) - Bereich, die von ausländischen Anbietern über die Plattform an japanische Verbraucher erbracht werden. Business-to-Business (B2B) Dienstleistungen bleiben unverändert und unterliegen weiterhin dem Reverse-Charge-Verfahren, bei dem der inländische Leistungsempfänger die Steuer schuldet.
Wenn man eine elektronische Dienstleistung (B2C) direkt an japanische Verbraucher verkauft, ohne eine digitale Plattform zu nutzen, gelten weiterhin die bestehenden Regeln für die japanische Verbrauchssteuer (Japanese Consumption Tax, JCT).
Unternehmen sollten prüfen, ob die Plattform, über die digitale Dienstleistungen verkauft werden, zu den „Bestimmten Plattformen" gehört.
Die japanische National Tax Agency (NTA) stellt eine englischsprachige Webseite sowie eine Broschüre zu diesem Thema bereit unter:
Stand: April 2025