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Indien: Zertifizierungspflicht für Elektronik- und Informationstechnologien

Bereits im April 2020, kündigte das Bureau of Indian Standards (BIS) die Implementierung der vierten Phase der Pflichtzertifizierung Compulsory Registration Scheme (CRS) an.
Seit 1. Oktober 2020 ist die Zertifizierungspflicht in Kraft.
Es werden somit einige weitere Produktkategorien zum Zertifizierungskatalog für Elektronik und Güter der Informationstechnologie hinzugefügt:
  • Eigenständige LED-Module für Allgemeine Beleuchtung
  • Lichterketten
  • Keyboards
  • Induktions-Herde
  • Geldautomaten
  • Externe USB Festplattenlaufwerke
  • Kabellose / wireless Kopfhörer
  • Externe USB SSS (Solid-State Storage) Geräte (über 256 GB Kapazität)
  • Elektronische Musikanlagen mit Eingangsleistung unter 200 Watt
  • Eigenständige Schaltnetzteile (Switch Mode Power Supplies (SMPS)) mit max. 48 V Ausgangsspannung
  • Fernsehgeräte mit Ausnahme von Plasma/ LCD/LED TVs
  • Reiskocher
Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, haben die indischen Behörden eine dreimonatige Übergangsphase eingeräumt. Außerdem gelten für alle in der Liste genannten Produktkategorien, die zuletzt von der BIS veröffentlichten Standards bis zu sechs Monate über die Ablauffrist hinaus.
Die Liste wurde bereits zur öffentlichen Diskussion publiziert. Die offizielle Ankündigung der nächsten Phase erfolgte nun früher als erwartet. Der Zertifizierungskatalog der BIS wurde seit 2012 in mehreren Phasen ausgerollt. Zuletzt wurde die dritte Phase 2017 umgesetzt. Die BIS-Zertifizierung ist für viele elektronische Produkte in Industrie und Privatkonsum notwendig.
Für einige Produkte fallen auch Werksinspektionen an.
  
Quelle: https://bis.gov.in/