Indien

Zertifizierungen des Bureau of Indian Standards (BIS) auch für Schrauben & Co.

Indien hat für eine Vielzahl von Produkten eigene Standards eingeführt, die vom Bureau of Indian Standards (BIS) festgelegt werden.

Veranstaltungshinweis

Webinar am 27. Juni 2024, 10 bis 11:45 Uhr
Sie wollen wissen, ob Ihr Produkt eine BIS-Zertifizierung benötigt, wie der Zertifizierungsprozess abläuft oder was bei einer erforderlichen Werkszertifizierung Ihrer Produktionsstätte in Deutschland auf Sie zukommt? Auch interessiert es Sie, welche Möglichkeiten es gibt, Zertifizierungsvorschriften zu recherchieren, welche Überraschungen das BIS bereithält und wie man mit einer indischen Behörde umgeht?

Beim IHK-Webinar „Geschäftspraxis Indien: BIS-Zertifizierung – aktuelle Produktanforderungen und Entwicklungengeben Expertinnen/Experten Antworten auf diese und weitere Fragen. Mehr Informationen und Anmeldemöglichkeit direkt hier.

Hintergründe zu den BIS-Standards

Zu den Produkten, die von BIS-Standards betroffen sind, gehören zum Beispiel auch elektronische Produkte und Waren aus Stahl.
Auch deutsche Produkte müssen bei der Einfuhr nach Indien diesen Standards entsprechen und gekennzeichnet sein. Die Zertifizierung erfolgt in Indien. Die Zertifikate werden in der Regel für zwei Jahre ausgestellt.
Über den nachfolgenden Link sind die betroffenen Produkte einzusehen: 
Seit dem 21. Januar 2024 benötigen Schrauben, Muttern und Befestigungselemente bei der Einfuhr nach Indien eine BIS-Zertifizierung, das heißt, sie müssen unter dem ISI-Mark Scheme registriert und zertifiziert sein. Für Detailinformationen zur BIS-Zertifizierung klicken Sie bitte hier.  
Die BIS-Zertifizierung nach ISI behandelt eine sehr breite Palette von Produkten für sowohl die Industrie als auch den Verbrauchermarkt.
Neben der Produktzertifizierung muss zudem das Produktionswerk auditiert werden.
Die Zertifizierung kann nur der Hersteller der Produkte erhalten. Händler von betroffenen Produkten müssen sich an ihre Lieferanten wenden, ob eine BIS-Zertifizierung vorliegt und diese der Warenlieferung beifügen.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024