Anforderungen bei Rechnungsstellung nach Indien
Bereits seit Juli 2021 gilt in Indien die Vorschrift Sect. 206 AB des Income Tax Act, „ITA“, wonach sich der Quellensteuersatz verdoppelt, wenn der Steuerpflichtige in den beiden Vorjahren keine Steuererklärung abgegeben hat.
Diese Vorschrift gilt für indische Unternehmen und für ausländische Unternehmen, die eine ertragsteuerliche Betriebsstätte in Indien haben, zum Beispiel weil sie eine Montage von über 6 Monaten Dauer erledigen.
Sie gilt jedoch nicht für deutsche Unternehmen, die zwar quellensteuerpflichtige Einkünfte haben, aber eben keine Betriebsstätte.
Informationen stehen unter anderem auf der Webseite der indische Finanzverwaltung bereit: