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Indien - Recht und Steuern

Das Rechtssystem Indiens hat aufgrund der langjährigen englischen Herrschaft seinen Ursprung im Common Law.
Oberste Rechtsquelle ist die Verfassung aus dem Jahre 1950. Weitere Rechtsquellen sind Gesetze (Statutes, Acts), Entscheidungen der obersten Gerichte (Supreme Court und High Courts), die Bindungswirkung gegenüber nachrangigen Gerichten entfalten sowie Gewohnheitsrecht.
Insbesondere das Zivil- und Handelsrecht beruht auf englischen Kodifizierungen. Rechtssprache ist Englisch, vor den unteren Gerichten auch die Sprache des jeweiligen Bundesstaates.
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  • Investitionsrecht
  • Sicherungsmittel
  • Rechtsverfolgung

Gesellschaftsrecht

Zu den Organisationsformen für ausländische Unternehmen zählen: Repräsentanz, Projektbüro, Zweigniederlassung, Personen-, Kapitalgesellschaft und die Limited Liability Partnership.
Repräsentanz, Projektbüro und Zweigniederlassung
Über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen diese drei Organisationsformen nicht. Der Repräsentanz (Liaison Office) sind wirtschaftliche Betätigungen im Bereich Handel, Vertrieb oder Produktion nicht gestattet. Ein Projektbüro (Project Office) ist einschlägig für ausländische Unternehmen, die Projekte - wie längere Montagen oder Infrastrukturprojekte - in Indien durchführen. Es wird durch die im Rahmen des Projektbüros in Indien ausgeübten Tätigkeiten steuerpflichtig, eine Montagebetriebsstätte ist typischerweise ausreichend. Die unselbständige Zweigniederlassung (Branch Office) einer ausländischen Gesellschaft darf wirtschaftlich tätig werden und Einnahmen erzielen, die Geschäftsaktivitäten sind allerdings auf die Erbringung von Dienstleistungen, Handel und Vertrieb beschränkt. Sie ist steuerrechtlich als Betriebsstätte anzusehen und damit steuerpflichtig. Die Muttergesellschaft haftet voll für die Verbindlichkeiten des Branch Office. Eine Eintragung ins indische Handelsregister beim zuständigen Registrar of Companies hat zu erfolgen.
Personengesellschaft
Die Personengesellschaft (Partnership) ist keine juristische Person, kann jedoch unter ihrer Firma klagen und verklagt werden, sofern sie beim Registrar of Firms registriert ist. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten des Unternehmens persönlich und unbeschränkt. Rechtsgrundlage ist der Partnership Act, 1932. Definiert wird sie in dessen Sec. 4 als Beziehung zwischen Personen, die vereinbart haben, die Gewinne eines Geschäfts, das sie gemeinsam oder das einer von ihnen für alle ausübt, zu teilen.
Kapitalgesellschaften
Als bis zu 100 Prozent ausländisch investiertes Unternehmen kommt die Kapitalgesellschaft in Betracht. Public und Private Limited Company unterliegen dem Companies Act, 2013 (CA, 2013), welcher den Companies Act, 1956 seit dem 1. Januar 2014 ergänzt. Zudem hat das zuständige Ministry for Corporate Affairs umfassende Umsetzungsrichtlinien (wie etwa die Companies (Incorporation) Rules, 2014, zuletzt ergänzt mit Wirkung zum 23. Februar 2020) erlassen. Die dritte Ergänzung des CA, 2013 erfolgte mit dem am 31. Juli 2019 veröffentlichten Companies (Amendment) Act, 2019. Am 17. März 2020 wurde die Companies (Amendment) Bill, 2020 in das Lok Sabha (Unterhaus des Parlaments) eingeführt.
Unternehmen sind verpflichtet, ab einem gewissen Umsatz ein Corporate Social Responsibility-Programm aufzustellen und 2 Prozent des Nettogewinns in - vorzugsweise regionale - Sozialprojekte zu investieren (Sec. 135 CA, 2013).
Eine Private Limited Company (Pvt. Ltd.) weist als juristische Person Parallelen zur deutschen GmbH auf. Die Kapitalanteile der Gesellschafter sind nur eingeschränkt veräußerbar. Die Private Company besteht aus mindestens zwei bis höchstens 200 Gesellschaftern. Nach dem CA, 2013 ist auch die Errichtung einer Ein-Mann-Gesellschaft (One Person Company) möglich. Mit der Gesetzesüberarbeitung 2015 wurden die zuvor bestehenden konkreten Mindestkapitalvorgaben für private und public companies gestrichen und der Zentralregierung zur möglichen Festlegung überlassen. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre jeweilige Einlage beschränkt. Organe der Private Limited sind die Gesellschafterversammlung sowie das Board of Directors, das sowohl die Funktionen der Geschäftsführung als auch des Aufsichtsrates innehat. Zumindest ein Director muss in Indien ansässig sein und sich im Kalenderjahr vor Amtsantritt mindestens 182 Tage in Indien aufgehalten haben (Sec. 149 Abs. 3 CA, 2013). Die Gesellschafterversammlung entscheidet über die Zusammensetzung des Board of Directors und über die wesentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft.
Die Public Limited Company, vergleichbar mit der deutschen Aktiengesellschaft, unterscheidet sich von der Private Company insbesondere dadurch, dass ihre Anteile frei veräußerbar sind. Sie muss über mindestens sieben Anteilseigner verfügen (Sec. 3 Abs. 1 CA, 2013). Organe der Public Company sind die Gesellschafterversammlung sowie das Board of Directors.
Limited Liability Partnership (LLP)
Rechtsgrundlage für die Personengesellschaft mit beschränkter Haftung (LLP), ist der Limited Liability Partnership Act, 2008 (LLP Act). Die LLP verbindet die beschränkte Haftung der Limited Company des Gesellschaftsgesetzes mit der organisatorischen Flexibilität einer Partnerschaft.
Sie besteht aus mindestens zwei Partnern (natürliche Personen oder Unternehmen); einer der beiden mindestens erforderlichen designated partners (natürliche Personen) muss in Indien wohnhaft sein, also sich im Vorjahr mindestens 182 Tage in Indien aufgehalten haben (Sec. 6, 7 LLP Act).
In Betracht kommt die LLP insbesondere für Freiberufler und sie steht Ausländern offen. Ausländischen Investoren ist die Errichtung der LLP aber nur in denjenigen Sektoren erlaubt, in denen eine 100-prozentige ausländische Beteiligung zulässig ist und eine Investition über die Automatic Route erfolgen darf.
Fusionskontrolle
Die von der Wettbewerbsbehörde Competition Commission of India (CCI) erlassenen, inzwischen mehrfach angepassten „The Competition Commission of India (Procedure in regard to the transaction of business relating to combinations) Regulations, 2011" (Combination Regulations) regeln die Fusionskontrolle unter dem Competition Act, 2002. Dieser unterliegen Fusionen oder ein Anteils- beziehungsweise Unternehmenserwerb, die geeignet sind, den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Unternehmen, die wettbewerbsrelevante Aktivitäten planen, müssen dies bei der CCI notifizieren. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Erwerbsvorgänge, die im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs erfolgen und festgelegte Schwellenwerte nicht überschreiten oder aus sonstigen Gründen ohne schädigenden Einfluss auf den Wettbewerb sind. Im Falle einer zu erwartenden Wettbewerbsbeeinträchtigung kann die CCI das Projekt untersagen, Sec. 31 Competition Act. Als milderes Mittel kann sie auch Modifikationen der geplanten Unternehmung vorschlagen.

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Für die Einreise nach Indien ist ein Visum notwendig. Überschreitet ein Aufenthalt in Indien 180 Tage, benötigen Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung.
Deutsche können neben der Beantragung bei einer indischen Auslandsvertretung auch ein sogenanntes E-Visum online beantragen und bezahlen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Indischen Generalkonsulats. Mit dem E-Visum ist die Einreise über 28 ausgewählte Flughäfen und fünf Seehäfen möglich. Es berechtigt je nach Kategorie etwa zu Gelegenheitsgeschäftsreisen wie beispielsweise Messebesuchen (als e-Conference Visa).
Die Möglichkeit von „Visa on Arrival“ besteht für deutsche Staatsangehörige nicht.   
Geschäftsreisende können ein Business-Visum beantragen. Dieses gestattet für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren auch die wiederholte Einreise. Für eine Gültigkeitsdauer von 365 Tagen mit mehrfacher Einreisemöglichkeit kann ein e-Business Visa beantragt werden.
Die Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit ist nur mit einem Employment-Visum möglich, dies beinhaltet Montage- und Projektarbeiten. Die Dauer der Gültigkeit ist abhängig von der Laufzeit des nachzuweisenden Beschäftigungsverhältnisses, maximal fünf Jahre. Eine Ausnahme hiervon besteht mit dem Projektvisum im Energie- und Stahlsektor, ein Arbeitsvisum, welches für ein im Visumsantrag exakt bezeichnetes Projekt erteilt werden kann. Ein Projektvisum ist ein Jahr beziehungsweise für die Dauer des Projektes gültig.
Überschreitet ein Aufenthalt in Indien 180 Tage, benötigen Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung sowie einen Registrierungsnachweis, der beim Foreigner Regional Registration Office (FRRO) bzw. dem Foreigner Registration Office (FRO) zu beantragen ist. Inzwischen ist hierfür auch ein Online-Service (e-FRRO) eingerichtet. 
Zum 1. Mai 2017 ist das bilaterale Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Indien vom 12. Oktober 2011 in Kraft getreten. Das Abkommen integriert das zuvor bestehende Entsendeabkommen und regelt den Erwerb von Ansprüchen und die Zahlung von Renten.
Hinweis: Informationen zum indischen Arbeitsrecht finden Sie nach einer kostenlosen Registrierung auf der Seite von Germany Trade and Invest: „Lohn- und Lohnnebenkosten – Indien“.