International

Förderprogramme des Bundes

Insbesondere für mittelständische Unternehmen gibt es für die Anbahnung, den Aufbau und die Abwicklung von Auslandsgeschäften seitens des Bundes verschiedene Förderprogramme.

Messeförderung des Bundes

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beteiligt sich weltweit an internationalen Messen und bietet deutschen Unternehmen über Firmengemeinschaftsstände die Möglichkeit, sich unter dem Dach „made in Germany“ auf attraktiven Märkten zu präsentieren.
Informationen zur Förderung stehen auf der Webseite des Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) bereit:
Eine Übersicht der geplanten deutschen Gemeinschaftsstände auf Auslandsmessen steht auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums bereit:
Der AUMA lädt zudem regelmäßig zu einem “WebTalk” zu den Unterstützungsprogrammen für Messebeteiligungen ein.
Der Bund fördert auch Beteiligungen junger innovativer Unternehmen (Young Innovators) an internationalen Leitmessen in Deutschland. Alle Informationen zum Young Innovators Messeprogramm stehen auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit:
Tipps zur Messebeteiligung gibt ebenfalls der AUMA auf seiner Webseite:

Geplante Gemeinschaftsstände 2026

2026 werden mehr als ein Drittel der deutschen Gemeinschaftsstände auf Messen in Süd-Ost- und Zentralasien stattfinden. Insgesamt werden kleine und mittelständische deutsche Unternehmen auf über 236 Messen in über 50 Ländern vom Bundeswirtschaftsministerium unterstützt.
Wichtigstes Förderland werden wie 2025 die USA mit 32 geplanten Beteiligungen sein. China und die Vereinigten Arabischen Emirate folgen mit voraussichtlich 27 beziehungsweise 23 Gemeinschaftsständen, den sogenannten German Pavillons, sowie Indien mit geplanten 19 und Singapur mit voraussichtlich zehn Messen.
Alle Termine und Details zu den vom Bund geförderten Auslandsmessen 2026 stehen auf der Webseite des AUMA e. V. bereit.

Exportkreditgarantien

Exportkreditgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkredite der Bundesrepublik Deutschland sind seit Jahrzehnten etablierte und bewährte Außenwirtschaftsförderinstrumente der Bundesregierung.
Im Auftrag des Bundes informiert und berät Euler Hermes die deutsche Wirtschaft in allen Fragen rund um die Absicherung ihrer Auslandsgeschäfte. Dabei sichern die Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) deutsche Exporteure und die sie finanzierenden Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab.

Neue Hermesdeckung flex & cover

Der Warenursprung ist ein zentrales Kriterium für die Förderungswürdigkeit. Nun hat die Bundesregierung die Förderungswürdigkeit um einen neuen Ansatz (flex&cover) ergänzt.
Flex&cover stellt den “German Footprint“, den ein Exportunternehmen für den Standort Deutschland erbringt, in den Mittelpunkt der Betrachtung. Dieser volkswirtschaftliche Beitrag wird unternehmensindividuell in einer Gesamtschau unter anderem anhand der Aspekte:
  • Forschung und Entwicklung,
  • Steuerpflicht,
  • Investitionstätigkeit,
  • Sitz der Zentrale,
  • Beschäftigung, Ausbildung, und Produktion
ermittelt.
Mit flex&cover trägt der Bund den zunehmend internationalen Geschäfts- und Wertschöpfungsmodellen deutscher Unternehmen in der Außenwirtschaft Rechnung.
Einzelheiten hierzu stehen über den nachfolgenden Weblink bereit:
Ein maßgeschneiderter und zuverlässiger Schutz vor Käufer- und Länderrisiken sind die wichtigsten Vorteile der staatlichen Exportkreditgarantien. Mit Garantien für Ungebundene Finanzkredite werden förderungswürdige Rohstoffprojekte im Ausland unterstützt.
Weitere Informationen stehen über die nachfolgenden Weblinks bereit:

Investitionsgarantien

Investitionsgarantien dienen der Absicherung von politisch verursachten Schäden bei Direktinvestitionen im Ausland.
Die Bundesregierung unterstützt seit Jahrzehnten die deutsche Wirtschaft mit staatlichen Garantien bei Auslandsinvestitionen im Ausland. Unternehmen und Banken erhalten über diese Außenwirtschaftsförderung einen individuellen Schutz ihrer Auslandsaktivitäten.
Investitionsgarantien sind ein wichtiger Baustein in Finanzierung und Risikomanagement von Auslandsprojekten. Als effizientes Instrument zum Schutz gegen politische Risiken bewähren sie sich in schwierigen Phasen.
Die Durchführung und Bearbeitung dieser Fördermaßnahme übernimmt im Auftrag der Bundesregierung die PricewaterhouseCoopers GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als Mandatar des Bundes.
Weitere Informationen stehen über den nachfolgenden Weblink bereit: