International

Förderprogramme des Bundes

Mit dem Ziel, insbesondere mittelständische Unternehmen bei der Anbahnung, beim Aufbau und bei der Abwicklung von Auslandsgeschäften zu unterstützen, wurden unter anderem seitens des Bundes und der Länder verschiedene Förderprogramme geschaffen.

Exportkreditgarantien

Exportkreditgarantien  und Garantien für Ungebundene Finanzkredite der Bundesrepublik Deutschland sind seit Jahrzehnten etablierte und bewährte Außenwirtschaftsförderinstrumente der Bundesregierung.
Im Auftrag des Bundes informiert und berät die Allianz Trade (früher Euler Hermes) die deutsche Wirtschaft in allen Fragen rund um die Absicherung ihrer Auslandsgeschäfte. Dabei sichern die Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) deutsche Exporteure und die sie finanzierenden Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab.
Ein maßgeschneiderter und zuverlässiger Schutz vor Käufer- und Länderrisiken sind die wichtigsten Vorteile der staatlichen Exportkreditgarantien. Mit Garantien für Ungebundene Finanzkredite werden förderungswürdige Rohstoffprojekte im Ausland unterstützt.
Mehr Informationen hierzu erhalten Unternehmen bei:
“Allianz Trade” (Euler Hermes AG) /
Exportkreditgarantien und UFK-Garantien der
Bundesrepublik Deutschland in Hamburg

Telefon: +49 (0) 40  8834-9000
E-Mail: info@exportkreditgarantien.de / info@ufk-garantien.de 
Web: "Agaportal"

Investitionsgarantien

Investitionsgarantien dienen der Absicherung von politisch verursachten Schäden bei Direktinvestitionen im Ausland.
Die Bundesregierung unterstützt seit Jahrzehnten die deutsche Wirtschaft mit staatlichen Garantien bei Auslandsinvestitionen im Ausland. Unternehmen und Banken erhalten über diese Außenwirtschaftsförderung einen individuellen Schutz ihrer Auslandsaktivitäten.
Investitionsgarantien sind ein wichtiger Baustein in Finanzierung und Risikomanagement von Auslandsprojekten. Als effizientes Instrument zum Schutz gegen politische Risiken bewähren sie sich in schwierigen Phasen.
Die Bundesregierung tritt als starker Partner der deutschen Wirtschaft nicht nur in der Finanzierungsphase, sondern auch im Vorfeld eines drohenden Schadens auf.
Die Durchführung und Bearbeitung dieser Fördermaßnahme übernimmt im Auftrag der Bundesregierung die PricewaterhouseCoopers GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), in Hamburg als Mandatar des Bundes. 
PwC ist direkter Ansprechpartner für die Investoren und Banken in allen Fragen der Auslandsgeschäftsabsicherung und erreichbar unter: 
Telefon:    +49 (0) 40 6378-2066
E-Mail:      investitionsgarantien@de.pwc.com 
Web:         https://www.investitionsgarantien.de/.