International
Chinas handelspolitische Maßnahmen im Überblick
Was steckt hinter Exportkontrollen, Sanktionslisten und der Unreliable Entity List - worauf sollten Unternehmen achten?
Einleitung/Hintergründe
Seit Anfang 2025 greift China im Zuge des anhaltenden Handelskonflikts mit den USA verstärkt zu gezielten wirtschaftspolitischen Gegenmaßnahmen.
Neben Gegenzöllen setzt die Regierung zunehmend strukturierte außenwirtschaftliche Instrumente ein: Exportkontrollen, die Exportkontrollliste für ausländische Unternehmen sowie die Unreliable Entity List.
Wie das aktuelle China Toolbox-Factsheet der AHK Greater China (Englisch) zeigt, ist dieser Instrumenteneinsatz Teil eines strategischen Trends: Seit dem Amtsantritt von US-Präsident Trump im Januar 2025 nutzt China seine außenwirtschaftlichen Steuerungsmechanismen deutlich häufiger – gestützt auf einen seit 2020 ausgebauten gesetzlichen Rahmen.
Ziel ist es, nationale Sicherheitsinteressen zu schützen, Technologietransfers zu kontrollieren und auf ausländische Sanktionen flexibel reagieren zu können.
Dieses AHK-Factsheet bietet nicht nur einen strukturierten Überblick über die wichtigsten handelspolitischen Maßnahmen Chinas, sondern gibt auch konkrete Hinweise für deutsche Unternehmen, etwa zur Genehmigungspflicht, zur Risikobewertung von Geschäftsbeziehungen oder zur Umsetzung interner Compliance-Strukturen.
Chinas Exportkontrollen für strategische Metalle und Seltene Erden
Am 4. Februar 2025 und am 4. April 2025 haben das Handelsministerium (MOFCOM) und die Zollverwaltung mit der Bekanntmachung Nr. 10/2025 und der Bekanntmachung Nr. 18/2025 neue Exportkontrollen für eine Vielzahl kritischer Metalle und seltener Erden eingeführt.
Hierzu zählen:
Hierzu zählen:
- Kritische Metalle und ihre Verbindungen: Indium, Molybdän, Tellur, Wismut, Wolfram
- Seltene Erden („Middle and Heavy Rare Earths“): Samarium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Lutetium, Scandium, Yttrium
Die Maßnahmen betreffen aber nicht nur Metalle in Reinform, sondern auch:
- Legierungen
- Oxide und chemische Verbindungen
- Verarbeitungstechnologien
(zum Beispiel technische Dokumentationen, Software) - magnetische Materialien und Beschichtungen mit strategischer Verwendung.
Grundlage ist das chinesische Exportkontrollgesetz und die Verordnung zur Kontrolle von Dual-Use-Gütern.
Unternehmen, die betroffene Güter ausführen möchten, müssen eine Einzelausfuhrgenehmigung beim MOFCOM beantragen.
Hinweis der AHK Greater China
Selbst bei geringfügigen Änderungen am genehmigten Export – etwa an der Verpackung des Produkts – muss das gesamte Genehmigungsverfahren erneut durchlaufen und eine neue Ausfuhrgenehmigung beantragt werden.
Eine detaillierte Auflistung der betroffenen Waren findet sich in den beiden chinesischen Originalbekanntmachungen (Chinesisch).
Chinas Exportkontrollliste für ausländische Unternehmen
China hat im Frühjahr 2025 eine Reihe von US-Unternehmen in die nationale Exportkontrollliste aufgenommen. Die Maßnahme basiert auf dem chinesischen Exportkontrollgesetz sowie der Verordnung zur Kontrolle von Dual-Use-Gütern.
Was bedeutet die Aufnahme in die Liste?
- Unternehmen auf der Liste dürfen nicht mehr mit chinesischen Gütern beliefert werden, wenn diese unter die Exportkontrolle für Dual-Use-Güter fallen.
- Die Ausfuhr ist grundsätzlich verboten – laufende Ausfuhren sind daher sofort einzustellen.
- In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Einzelausfuhrgenehmigung beim Handelsministerium (MOFCOM) gestellt werden.
Dual-Use-Waren sind Produkte, Technologien oder Materialien, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können – dazu zählen auch bestimmte Rohstoffe.
Die Auflistung betroffener Waren mit Angabe der chinesischen Zolltarifnummer ist auf der Webseite des chinesischen Handelsministeriums (MOFCOM) abrufbar.
Chinas „Unreliable Entity List“
Die Unreliable Entity List (UEL) ist ein Sanktionsinstrument gegen ausländische Unternehmen, deren Aktivitäten aus chinesischer Sicht die nationale Souveränität, Sicherheit oder Entwicklungsinteressen verletzen.
Die möglichen Sanktionen sind in Artikel 10 der „Bestimmungen über die Liste unzuverlässiger Unternehmen“ geregelt:
- Verbot oder Einschränkung von Ein- und Ausfuhraktivitäten mit China,
- Verbot oder Einschränkung von Investitionen in China,
- Einreisebeschränkungen für Personal und Transportmittel,
- Entzug von Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltsstatus,
- Geldstrafen je nach Schwere des Verstoßes,
- sowie weitere „notwendige Maßnahmen“.
Nicht alle Maßnahmen müssen gleichzeitig verhängt werden – Art und Umfang der Sanktionen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Im Unterschied zur US-amerikanischen Entity List ist die vollständige Liste der von China gelisteten Unternehmen nicht öffentlich einsehbar. Stattdessen veröffentlicht das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) die Aufnahme einzelner Unternehmen in die UEL sowie die jeweils verhängten Maßnahmen nur im Rahmen separater Bekanntmachungen in chinesischer Sprache.
Hinweis der AHK Greater China
Besonders für in China tätige deutsche Unternehmen gilt:
Bei Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Firmen, die auf der UEL stehen, ist Vorsicht geboten – die Lieferung von Waren mit chinesischem Ursprung an gelistete Unternehmen kann einen Verstoß gegen die UEL-Vorgaben darstellen.
Bei Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Firmen, die auf der UEL stehen, ist Vorsicht geboten – die Lieferung von Waren mit chinesischem Ursprung an gelistete Unternehmen kann einen Verstoß gegen die UEL-Vorgaben darstellen.
Weitere Informationen
Mehr Informationen unter anderem zu den aktuellen US-Straf- und Reziprokzöllen stehen auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit unter:
Einen Überblick zu den gegenseitigen Strafzöllen zwischen den USA und China stehen auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit unter:
Stand: 10. April 2025