International

EU-Konfliktmineralien-Verordnung

Am 1. Januar 2021 trat die EU-Verordnung über Konfliktmineralien in Kraft.
Damit wurden für EU-Importeure sogenannter Konfliktmineralien - Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (3TG) - weitgehende Sorgfalts- beziehungsweise Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich.
Sie sollen die Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten eindämmen. Dies beinhaltet insbesondere auch die Offenlegungspflicht, wonach die betroffenen Unternehmen über ihre Sorgfalts- und Lieferkettenpolitik im Internet zu informieren haben. 
Die Verordnung sieht vor, dass europäische Importeure von 3TG (Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold) ein Risikomanagement beim Rohstoffeinkauf in Kraft haben müssen und dieses durch ein 3rd Party Audit überprüft wird.
In Deutschland wird die Überprüfung von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR – DEKSOR) durchgeführt. Die BGR wurde als zuständige kompetente Mitgliedstaatsbehörde gegenüber der EU-Kommission benannt und nimmt die entsprechenden hoheitlichen Aufgaben wahr. Die DEKSOR ist die in der BGR zuständige  „Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten“.
Die EU-Verordnung orientiert sich dabei an den Due-Diligence-Richtlinien der OECD.
Nähere Informationen stehen im  Merkblatt zur EU-Konfliktmineralien-Verordnung zur Verfügung. 

Letzte Aktualisierung: Oktober 2021