Aus- und Weiterbildung
Wann ist eine Prüfung bestanden?
Mit welchen Ergebnissen eine Prüfung bestanden ist, unterscheidet sich von Beruf zu Beruf.
Beispiel
Für einen Kaufmann für Versicherungen und Finanzen ist es besonders wichtig, dass er den Bedarf seiner Kunden einschätzen und ihnen bei einem Schaden helfen kann. Deshalb hat der Prüfungsbereich „Versicherungswirtschaft und Leistungsmanagement“ in diesem Beruf an der Gesamtnote ein Gewicht von 40 %. Eine sehr schlechte Leistung in diesem Bereich kann dazu führen, dass die Prüfung nicht bestanden wird, selbst wenn alle anderen Leistungen “ausreichend” und besser waren.
Für einen Kaufmann für Versicherungen und Finanzen ist es besonders wichtig, dass er den Bedarf seiner Kunden einschätzen und ihnen bei einem Schaden helfen kann. Deshalb hat der Prüfungsbereich „Versicherungswirtschaft und Leistungsmanagement“ in diesem Beruf an der Gesamtnote ein Gewicht von 40 %. Eine sehr schlechte Leistung in diesem Bereich kann dazu führen, dass die Prüfung nicht bestanden wird, selbst wenn alle anderen Leistungen “ausreichend” und besser waren.
Bestehensregelungen
Die Bestehensregelungen sind in der Ausbildungsordnung für jeden Beruf einzigartig festgelegt. Innerhalb der Ausbildungsordnungen findet man immer am Ende des Gesamttextes einen Paragraf zur Abschlussprüfung.
Gewichtungen von Prüfungsbereichen können für das Bestehen einer Prüfung entscheidend sein. Hat ein Bereich ein hohes Gewicht, kann eine schlechte Leistung hier den Ausschlag für das Nichtbestehen geben.
Gewichtungen sind in der Ausbildungsordnung immer ausdrücklich beschrieben. Manchmal ist eine Prozentangabe hinter dem Bereich vermerkt, dann heißt es zum Beispiel “Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: Prüfungsbereich XY mit 20 Prozent”. Manchmal sind Gewichtungen aber auch frei formuliert, etwa „Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat der Prüfungsbereich XY gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht“.
Wenn es in der Ausbildungsordnung keinen Hinweis auf eine Gewichtung gibt, werden die Prüfungsbereiche gleich gewichtet.
Ungenügende Leistungen, also Bewertungen die zwischen 0-29 Punkten liegen, führen in manchen Berufen dazu, dass Prüfungen nicht bestanden sind. Das gilt aber nicht für alle Berufe. In der Ausbildungsordnung ist das dann ausdrücklich vermerkt, zum Beispiel mit der Formulierung „Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden”.
Mehrere mangelhafte Prüfungsbereiche können dazu führen, dass eine Prüfung nicht bestanden wird. Aber auch das ist nicht in jedem Beruf so.
In der Ausbildungsordnung steht dann zum Beispiel: „Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistung in mindestens drei der Prüfungsbereiche mit mindestens ausreichend bewertet worden ist“.
In der Ausbildungsordnung steht dann zum Beispiel: „Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistung in mindestens drei der Prüfungsbereiche mit mindestens ausreichend bewertet worden ist“.
Ein ungenügendes oder mangelhaftes Gesamtergebnis (0-49 Punkte) führt immer dazu, dass die Prüfung nicht bestanden ist.
Was tun bei schlechten Ergebnissen?
Auch wenn die Leistungen in einem oder mehreren Prüfungsbereichen “mangelhaft” oder “ungenügend” sind, werden die Prüflinge von der IHK Düsseldorf zu allen noch ausstehenden Prüfungen eingeladen. Meist sind das die mündlichen oder praktischen Prüfungsbereiche. Diese Termine müssen und sollten auf jeden Fall wahrgenommen werden, denn die Prüfungsbereiche, in denen am Ende mehr als 50 Punkte erreicht wurden, müssen bei einer Wiederholungsprüfung nicht nochmal abgeleget werden (§ 29 Abs. 2 der Prüfungsordnung).
Mündliche Ergänzungsprüfung
In manchen Konstellationen können Prüflinge mit einer mündlichen Ergänzungsprüfung doch noch die Prüfung bestehen.
In allen Ausbildungsordnungen gibt es dafür Formulierungen, zum Beispiel „Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung im Prüfungsbereich XY durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn der Prüfungsbereich schlechter als mit ausreichend bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten“.
In allen Ausbildungsordnungen gibt es dafür Formulierungen, zum Beispiel „Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung im Prüfungsbereich XY durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn der Prüfungsbereich schlechter als mit ausreichend bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten“.
Bei einer mündlichen Ergänzungsprüfung wird der Prüfling in dem ursprünglich schriftlichen Fach vom Prüfungsausschuss mündlich befragt. Da die schriftliche Leistung doppelt soviel wiegt, muss sich der Prüfling hier besonders gut vorbereiten, um doch noch zu bestehen.
Beispiel
Eine angehende Köchin hat in ihrer schriftlichen Prüfung im Bereich “Technologie” nur 40 Punkte erzielt. Bei einer Gewichtung von 2:1 zählt das doppelt (= 80). In ihrer mündlichen Ergänzungsprüfung muss sie also 70 Punkte erreichen um noch zu bestehen (150 : 3 = 50).
Eine angehende Köchin hat in ihrer schriftlichen Prüfung im Bereich “Technologie” nur 40 Punkte erzielt. Bei einer Gewichtung von 2:1 zählt das doppelt (= 80). In ihrer mündlichen Ergänzungsprüfung muss sie also 70 Punkte erreichen um noch zu bestehen (150 : 3 = 50).
Wiederholung einer Prüfung
Wer die Abschlussprüfung im ersten Anlauf nicht schafft, kann sie bis zu zweimal wiederholen.