Wichtige Hinweise zur Sachkundeprüfung Versicherungsvermittlung

Warum eine Sachkundeprüfung?

Die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen ist in Deutschland seit dem 22. Mai 2007 ein erlaubnis- und registrierungspflichtiges Gewerbe. Um eine Erlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller u. a. seine berufliche Qualifikation nachweisen. Die berufliche Mindestqualifikation kann durch eine besonders lange berufliche Tätigkeit im Bereich Versicherungsvermittlung, die IHK-Sachkundeprüfung zum/zur „Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ oder einen gleichwertigen Abschluss nach § 4 der Versicherungsvermittler­verordnung nachgewiesen werden.

2. Wo und wann kann die IHK-Sachkundeprüfung abgelegt werden?

Die IHK Düsseldorf nimmt Prüfungen von allen Prüfungsbewerbern ab, die sich bei ihr angemeldet haben. Der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs ist nicht vorgeschrieben, aber zu empfehlen.

3. Welche Kosten sind damit verbunden?

Die Prüfungsgebühr sowie den Stornobetrag entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gebührentarif der IHK Düsseldorf Der Prüfungsteilnehmer kann von seiner Anmeldung nur schriftlich zurücktreten. Bei Rücktritt von der Prüfung oder nach erfolgter Nichtteilnahme wird eine Stornogebühr erhoben.

4. Wo kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung erfolgt über das auf der Internetseite der IHK Düsseldorf hinterlegte Online-Portal. Eine Anmeldung ist frühestens 8 Wochen und spätestens 3 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich.

5. Wie läuft die Prüfung ab?

Der schriftliche Teil:
Der schriftliche Prüfungsteil Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK findet in 2 Teilen statt und hat die folgende Einteilung:
Teil I (90 Minuten)
Sachgebiet A

  • Private Vorsorge durch Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
    (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung)
Sachgebiet B
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung/Pflegeversicherung
Sachgebiet C
  • Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung
Pause (20 Minuten)
Teil II (70 Minuten)
Sachgebiet D
  • Verbundene Gebäudeversicherung
  • Verbundene Hausratversicherung
Sachgebiet E
  • Haftpflichtversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Der schriftliche Prüfungsteil Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK dauert insgesamt 160 Minuten und findet EDV-gestützt am Bildschirm statt. Alle Prüfungsteilnehmer erhalten zum bundesweit einheitlichen Termin die gleichen Aufgaben. Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf Fragen und Probleme, wie sie in der Praxis des Außendienstes vorkommen. Der schriftliche Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn in vier Teilgebieten mindestens 50 Prozent und in einem Teilgebiet mindestens 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden.
Der praktische Teil:
Für den praktischen Prüfungsteil hat der Prüfungsteilnehmer bei der Anmeldung zur Prüfung die Möglichkeit, den Wahlbereich „Vorsorge“ (Private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung) oder „Sach-/ Vermögensversicherung“ (Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Hausrat-, Wohngebäude- und Rechtsschutzversicherung) anzugeben.
Um eine bundeseinheitliche Prüfung von Teilnehmern aus unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften zu ermöglichen, wurde als Grundlage für den schriftlichen Teil der Prüfung „Geprüfter Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ das Muster-Bedingungswerk "Proximus Versicherung" entwickelt. Für die Prüfungen seit dem 01.07.2023 gilt das „Bedingungswerk 5 - Proximus Versicherungsbedingungen und Tarife“ das beim Verlag Versicherungswirtschaft (VVW) gegen eine Schutzgebühr bezogen werden kann. Soweit den Prüfungsaufgaben keine anderen Informationsquellen beigefügt sind, ist bei der Bearbeitung der Aufgaben dieses Bedingungswerk zugrunde zu legen. Den Rahmenplan auf Basis der Anlage 1 der Versicherungsvermittlerordnung finden Sie auf der Homepage der IHK Düsseldorf.
Im praktischen Prüfungsteil werden Praxisfälle behandelt. Dazu erhält der Prüfling vom Prüfungsausschuss eine Fallvorgabe, zu der er im Rollenspiel mit dem „Kunden“ ein Gespräch führen muss. Es sollen dabei die eigenen Verkaufs- und Beratungsunterlagen benutzt werden. Die vorgegebene Prüfungszeit (20 Minuten) führt dazu, dass in der Regel ein Ausschnitt aus einem Beratungsgespräch ablaufen wird. Den Bewertungsbogen/Protokollbogen können Sie hier einsehen.
Wann findet die praktische Prüfung statt?
Der praktische Prüfungsteil findet entweder
  • direkt nach der schriftlichen Prüfung statt oder
  • am nächsten Tag oder
  • an einem Tag in der nachfolgenden Woche.
Wir informieren Sie, wenn die praktische Prüfung ggf. nicht am Tag nach der schriftlichen Prüfung stattfinden kann im Vorfeld.
Er kann nur absolviert werden, wenn bereits der schriftliche Teil bestanden wurde. Der praktische Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden.
Wie auch bei anderen Prüfungen, wird zu Prüfungsbeginn die Legitimation geprüft. Bringen Sie deshalb bitte zum Prüfungstermin das Einladungsschreiben und Ihren Personalausweis/Reisepass mit und halten Sie diese Unterlagen zum Prüfungsbeginn bereit.
Stand: April 2025