Fachkundeprüfungen Verkehr

Omnibusverkehr - Fachkundeprüfung

1. Wer muss die Prüfung ablegen?

Wer als Omnibusunternehmer selbstständig ein Unternehmen führen möchte, braucht eine Genehmigung für den gewerblichen Personenverkehr mit Omnibussen. Um die zu bekommen, muss er drei Voraussetzungen erfüllen:
  • wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • fachliche Eignung
Für folgende Verkehrsformen ist der Nachweis der fachlichen Eignung für den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen/Mietwagen erforderlich.
  • Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung mit Omnibus oder Pkw, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.
  • Sonderformen des Linienverkehrs sind regelmäßige Beförderungen bestimmter Personenkreise mit Omnibus oder Pkw.
  • Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen sind Fahrten mit Omnibus oder Pkw, die der Unternehmer nach einem von ihm aufgestellten Plan und zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und Unterkunft anbietet und ausführt.
  • Verkehr mit Mietomnibussen liegt vor, wenn der Bus zur Beförderung angemietet wird. Die Fahrgäste müssen dabei ein zusammengehöriger Personenkreis sein und Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmen.

2. Wo kann die Fachkundeprüfung abgelegt werden?

Die Fachkundeprüfung muss bei der örtlich zuständigen IHK (Wohnsitz des Prüfungsteilnehmers) abgelegt werden. Die IHK Düsseldorf ist zuständig für Interessenten mit dem Hauptwohnsitz in Düsseldorf oder dem Kreis Mettmann.

3. Wie kann eine leitende Tätigkeit nachgewiesen werden?

  • Omnibusverkehr: Die Tätigkeit muss ununterbrochen in dem Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis 4. Dezember 2009 in einem oder mehreren Unternehmen (die in diesem Zeitraum Personenverkehr im Sinne des Personenbeförderungsgesetzt betrieben haben) ausgeübt worden sein. Die Tätigkeit muss die erforderlichen Kenntnisse aus dem Anhang I Teil I der Verordnung (EG) 1071/2009 vermittelt haben. Einen Antrag auf Anerkennung der leidenden Tätigkeit kann bei der örtlich zuständigen IHK gestellt werden.
  • Straßenpersonenverkehr mit Pkw (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Linien- und Sonderlinienverkehre mit Pkw): Eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Straßenpersonenverkehrsunternehmen. Die Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie muss die erforderlichen Kenntnisse aus dem Anhang I Teil I der Verordnung (EG) 1071/2009 vermittelt haben. Einen Antrag auf Anerkennung der leitenden Tätigkeit kann bei der örtlich zuständigen IHK gestellt werden.

4. Welche gleichwertigen Abschlüsse gibt es?

Ausschließlich folgende Abschlussprüfungen können gemäß Paragraf sechs Absatz zwei der PBZugV als gleichwertig auf Antrag umgeschrieben werden:
  • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr,
  • Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin,
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV) der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
  • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik der Fachhochschule Heilbronn,
  • Diplom-Verkehrsfachwirt/Diplom-Verkehrsfachwirtin an der Technischen Universität Dresden,
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn.
Hinweis: Die Abschlussprüfungen können nur anerkannt werden, wenn die Ausbildung vor dem 04. Dezember 2011 begonnen worden ist. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen eine Fachkundebescheinigung aus. Die Ausstellung des Fachkundenachweises ist gebührenpflichtig.

5. Wie kann man sich auf die Prüfung vorbereiten?

Die Teilnahme an der IHK-Prüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten, ist Ihnen überlassen – gesetzliche Vorgaben bestehen nicht. Zur Vorbereitung können Sie eine Schulung besuchen oder Fachliteratur nutzen.
Schulungsangebote finden Sie hier:

6. Wie ist der Ablauf der Prüfung?

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen, je zweistündigen Prüfungsteilen und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
  • Teil 1: schriftliche Fragen: 40 Prozent der Gesamtpunktzahl (120 Punkte),
  • Teil 2: schriftliche Fallstudien: 35 Prozent der Gesamtpunktzahl (105 Punkte),
  • Mündliche Prüfung: 25 Prozent der Gesamtpunktzahl (75 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl (180 Punkte) und in jedem Prüfungsteil mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erreicht wurden. Liegt die Punktezahl in einem oder beiden schriftlich Teilen unter 50 Prozent ist eine Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht möglich und die Prüfung ist nicht bestanden.

7. Welche Prüfungstermine gibt es und wie melde ich mich an?

Termin 2026
Schriftliche
Prüfung
Mündliche
Prüfung
Anmeldung
ab 10 Uhr
Anmelde-
schluss
16.11.2026 19.11.2026 21.09.2026 02.11.2026
Die IHK Düsseldorf bietet in Kooperation mit der IHK Mittlerer Niederrhein zweimal im Jahr eine Fachkundeprüfung an. Die Frühjahrsprüfung findet in der IHK Mittlerer Niederrhein statt:
Prüfung Termin
Schriftliche Prüfung
(IHK Mittlerer Niederrhein )
02.03.2026
Mündliche Prüfung
(IHK Mittlerer Niederrhein)
18.03.2026
Nähere Infos bei der IHK Mittlerer Niederrhein www.ihk.mittlerer-niederrhein.ihk.de

8. Welche Gebühren fallen bei der Anmeldung an?

Der Gebührentarif der IHK Düsseldorf sieht ab dem 01.01.2026 für die Teilnahme an der Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr ab sofort folgende Gebührentatbestände vor:
Gesamtprüfung (schriftlich/mündlich) 249,00 Euro
Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung bis 4 Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 18 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung innerhalb 4 Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr in Höhe von 49 Prozent erhoben. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
Die Online-Anmeldung kann frühestens acht Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen.

9. Wie kann eine Ersatzbescheinigung beantragt werden?

Im Falle eines Verlustes der Original-Unterrichtungsbescheinigung können Sie eine Zweitschrift mit dem Antragsformular beauftragen. Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist gebührenpflichtig.