Verkehrsprüfungen

Prüfung - Beschleunigte Grundqualifikation Berufskraftfahrer

Neu: Die Prüfung kann ab sofort auch in einer Fremdsprache abgelegt werden. Dies gilt jedoch nur für die Prüfungsfragen und Antworten. Die Einladung, die Einweisung, organisatorische Hinweise sowie der Ergebnisbescheid erfolgen weiterhin auf Deutsch.
Die gewünschte Prüfungssprache ist bei der Anmeldung unter Punkt 7 auszuwählen.

Folgende Sprachen werden angeboten:
Albanisch
Englisch
Hocharabisch
Kroatisch
Polnisch
Rumänisch
Russisch
Türkisch
Ukrainisch

1. Wer muss die Prüfung ablegen?

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich tätig sind und Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen (ohne Fahrer) im Personenverkehr oder Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (auch Werkverkehr) lenken, müssen – neben der entsprechenden Fahrerlaubnis – eine besondere Qualifikation nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu können. Der durch die Fahrer zu führende Nachweis wird durch einen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) dokumentiert.
Sofern diese Fahrer die Fahrerlaubnis D (Personenverkehr) nach dem 10. September 2008 oder Fahrerlaubnis C (Güterverkehr) nach dem 10. September 2009 erworben haben, müssen sie eine Prüfung absolvieren. Den Industrie- und Handelskammern (IHK) wurde die Durchführung der Prüfungen gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) beziehungsweise Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) übertragen. Orientierungsrahmen zum Güterkraft- und Personenverkehr konkretisieren die in der Anlage 1 BKrFQV vorgegebene Liste der Kenntnisbereiche. Orientiert an dieser Anlage werden einzelne Themengebiete formuliert und durch Nennung von Prüfungsinhalten näher erläutert. Für die von den IHKs durchzuführenden Prüfungen werden bundesweit einheitliche Fragebögen verwendet.

2. Wer muss sich fortbilden und wann?

Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr seit dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr seit dem 10. September 2009.
Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden.
Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu diesen Daten bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Diese Personen sind nach den Stichtagen jedoch auch an das Weiterbildungssystem gebunden.
Termine für die praktische Prüfung der Grundqualifikation werden nur nach Anfrage individuell vergeben.

3. Welche Voraussetzungen gibt es für die Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation”?

1. Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung Grundqualifikation - Personenverkehr/Güterkraftverkehr
  • Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung Grundqualifikation Regelprüfung:
    Berufskraftfahrerqualifikationsregistereintrag einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte gemäß §14 BKrFQG über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung.
  • Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung Grundqualifikation Umsteiger:
    Berufskraftfahrerqualifikationsregistereintrag einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 14 BKrFQG über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung über die entsprechenden Unterrichtsteile
    • und: Nachweis einer „Grundqualifikation Regelprüfung“/“beschleunigten Grundqualifikation Regelprüfung“ gemäß BKrFQG, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist,
    • oder: Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 für die Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist,
    • oder: Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E, C, CE [vor dem 10.09.2009 erworben] bzw. (D1, D1E, D, DE [vor dem 10.09.2008 erworben]),
    • oder: Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie Nr. 2003/59/EG (ABl Nr. L226/4 vom 10.09.2003), der nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E, C, CE [vor dem 10.09.2009 erworben] bzw. (D1, D1E, D, DE [vor dem 10.09.2008 erworben]),
    • oder: Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 der BKrFQV
    • oder: Fahrerbescheinigung nach Paragraf 5 Absatz 3 BKrFQV.
  • Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung Grundqualifikation Quereinsteiger (in Abhängigkeit von der Prüfung):
    Berufskraftfahrerqualifikationsregistereintrag einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 14 BKrFQG über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung über die entsprechenden Unterrichtsteile
    und (in Abhängigkeit von der Prüfung):
    Original des Fachkundenachweises, für die die Prüfung ablegt werden soll, für den Straßenpersonenverkehr gemäß Paragraf 4 PBZugV (Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009) bzw. für den Güterkraftverkehr gemäß Paragraf 5 GBZugV (Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009)

4. Wie ist die Prüfdauer und die Bestehensquote?

Prüfungsart Prüfungsdauer in
Minuten
Mögliche
Gesamtpunktzahl
Regelprüfung 90 60
Quereinsteiger 60 40
Umsteiger 45 30
Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der Gesamtpunktzahl erreicht wurden.

5. Wie erfahre ich das Ergebnis der Prüfung?

Die IHK überträgt die Informationen über eine erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß §19 BKrFQG an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister beim Kraftfahrtbundesamt.
Schulungsveranstalter sind gemäß §19 BKrFQG ebenfalls verpflichtet, die Daten zur beschleunigten Grundqualifikation von Fahrerinnen und Fahrern n an das Kraftfahrtbundesamt zu übermitteln.

6. Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

Zur Vorbereitung auf die Prüfung wurde ein Fragenfundus (Güterkraftverkehr/Personenverkehr), der Basis für die Erstellung der in der Prüfung verwendeten Fragenbogen ist, erstellt. Die Prüfungsfragebögen zu den beschleunigten Grundqualifikationen bestehen seit dem 01.01.2024 ausschließlich aus Multiple-Choice-Fragen. Im Folgenden finden Sie die jeweiligen Orientierungsrahmen sowie den Fragenfundus.

7. Welche Termin gibt es?

Teilnehmer mit Wohnsitz im Kammerbezirk der IHK Düsseldorf (Stadt Düsseldorf und Kreis Mettmann) können die Prüfung bei der IHK Düsseldorf ablegen.
Zu allen bereits geöffneten Terminen können Teilnehmer ausschließlich im Online-Anmeldeportal angemeldet werden.
Termine für die Prüfung „Grundqualifikation“ werden auf Anfrage vergeben.

Termin Anmeldeschluss
27.01.2026 13.01.2026
25.02.2026 11.02.2026
24.03.2026 10.03.2026
21.04.2026 07.04.2026
19.05.2026 05.05.2026
23.06.2026 09.06.2026
21.07.2026 24.06.2026
18.08.2026 11.08.2026
22.09.2026 08.09.2026
20.10.2026 13.10.2026
17.11.2026 10.11.2026
15.12.2026 08.12.2026

8. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich online und als Privatperson. Eine Anmeldung über einen Firmenaccount ist nicht möglich.

Benutzerkonto anlegen

Bitte legen Sie vor Ihrer ersten Anmeldung ein persönliches Benutzerkonto über folgenden Link an:
Wichtig: Mit der Registrierung des Benutzerkontos sind Sie noch nicht zu einem konkreten Prüfungs- oder Unterrichtungstermin angemeldet.
Verwenden Sie für Ihr Benutzerkonto ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse und Ihre private Postanschrift. Über die hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten Sie persönliche Informationen und Unterlagen zu Ihrer Prüfung, insbesondere die Anmeldebestätigung, Einladung und Informationen zum Prüfungsergebnis.
Wir empfehlen, die Registrierung und Anmeldung über einen PC oder Laptop vorzunehmen. Bei der Nutzung von Smartphones kann es aufgrund unterschiedlicher Geräte und Betriebssysteme zu Darstellungs- oder Funktionsproblemen kommen.

Zu einem Termin anmelden

Nachdem Sie Ihr Benutzerkonto angelegt haben, können Sie sich im untenstehenden Anmeldeportal zu einem verfügbaren Termin anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich und gebührenpflichtig.
Anschließend prüfen wir Ihre Anmeldung. Sind die erforderlichen Angaben vollständig und korrekt, wird die Anmeldung freigegeben. Sie erhalten darüber eine Bestätigung per E-Mail.
Hinweis: Sollte das Anmeldeportal nicht angezeigt werden, müssen Sie gegebenenfalls zunächst die externen Inhalte zulassen bzw. laden.

Einladung und Gebührenbescheid

Die Einladung mit den Angaben zu Prüfungsort und Prüfungszeit sowie weitere wichtige Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail.
Sofern Sie selbst Gebührenschuldner sind, erhalten Sie auch den Gebührenbescheid entsprechend der vorgesehenen Versandart. Soll der Gebührenbescheid an Ihren Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger gerichtet werden, müssen Sie die Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB) vollständig ausgefüllt, unterschrieben und – sofern erforderlich – gestempelt bereits während des Anmeldeprozesses hochladen.
Gebührenbescheide an abweichende Rechnungsempfänger werden separat per Post oder – soweit vereinbart – als E-Rechnung versandt.

Sie haben bereits ein Benutzerkonto?

Wenn Sie sich erneut zu einer Prüfung anmelden möchten und der Login nicht funktioniert, nutzen Sie bitte die Funktion „Passwort vergessen“ und vergeben Sie ein neues Passwort.

Rücktritt oder Nichtteilnahme

Bitte beachten Sie: Bei einem Rücktritt nach erfolgter Anmeldung wird nach der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf eine Stornogebühr erhoben. Dies gilt auch bei krankheitsbedingtem Rücktritt.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die volle Prüfungsgebühr fällig.

9. Welche Gebühren fallen bei der Anmeldung an?

Der Gebührentarif der IHK Düsseldorf sieht ab dem 01.01.2026 für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung ab sofort folgende Gebührentatbestände vor:
Prüfung Gebühr
Theoretische Prüfung 114,00 Euro
Theoretische Prüfung Quereinsteiger 110,00 Euro
Theoretische Prüfung Umsteiger 111,00 Euro
Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung bis 4 Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 18 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldung innerhalb 4 Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr in Höhe von 49 Prozent erhoben. Dies gilt auch im Krankheitsfall.

10. Wo finde ich weiterführende Informationen?

Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Ebenso wurden bei der DIHK Musterfragebögen für die jeweilige Prüfungsart veröffentlicht. Auf der Internet-Seite der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie eine Übersicht aller relevanten Informationen und Dokumente zur Prüfung nach BKrFQG.