Weiterbildung

Studium nach der Berufsbildung

Hochschulstudium ist ohne (Fach-)Abi möglich

Wer ein IHK-Zeugnis für eine erfolgreich abgeschlossene Aus- oder Fortbildung bekommen hat, kann in NRW ein Studium aufnehmen. 
Grundlage dafür ist die "Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte" (BBHZVO).

Hochschulzugang mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung

Nach bestandener Ausbildungsprüfung und drei Jahren Berufserfahrung gibt es grünes Licht für Studiengänge, die dem fachlich entsprechen.
Dies gilt auch für erfolgreiche Teilnehmer an externen Prüfungen und für im Ausland erworbene und nach den Anerkennungsgesetzen des Bundes gleichwertige Abschlüsse.
Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen mit anschließender Berufserfahrung ohne fachlichen Bezug, können über eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium an ihren Wunschstudienplatz gelangen. 

Hochschulzugang für Fachwirte und Meister

Wenn nach der dualen Ausbildung erfolgreich eine IHK Fortbildung zum Fachwirt oder Meister durchlaufen wurde, steht den Absolventen der direkte Zugang zu allen Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen offen.