Ausbildung

Mobilitätszuschuss und Azubi-Ticket

Deutschlandticket

Junge Menschen sind mobil, das gilt ganz besonders für die Zeit ihrer Berufsausbildung. Denn hier fallen täglich Fahrten zwischen Zuhause, Ausbildungsbetrieb und Berufskolleg an.
Am 1. Mai 2023 ist das Deutschlandticket an den Start gegangen. Damit können auch Auszubildende für maximal 49 Euro pro Monat alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen.

Azubi-Ticket

Zum 1. August 2019 wurde NRW-weit das Azubi-Ticket eingeführt. Für Auszubildende besteht in Nordrhein-Westfalen seitdem die Möglichkeit, für 21 Euro ein landesweites und freiwilliges Azubi-Ticket „NRWUpgradeAzubi“ als Zuschlag zu dem verbundweiten Azubi Ticket zu erwerben. Durch die Erweiterung auf ganz NRW erhöht sich die Mobilität der Azubis über die Grenzen der Verkehrsverbünde hinweg. Speziell für Auszubildende gibt es im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr das Young TicketPLUS. 
Die Düsseldorfer Rheinbahn AG macht Auszubildenden in Kooperation mit der IHK Düsseldorf ein besonders attraktives Angebot für das Young Ticket PLUS in und um Düsseldorf. 
Arbeitgeber, die sich für eine Bezuschussung des Azubi-Tickets entscheiden, können das Ticket als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. 

Neu: Mobilitätszuschuss 

Zur Mobilitätsförderung sowie zum Ausgleich regionaler Disparitäten wird jungen Menschen, die bislang keinen Wohnortwechsel in Betracht gezogen haben, ein Anreiz geboten, ihr bisheriges Wohnumfeld zugunsten einer Ausbildungsaufnahme in einer anderen Region zu verlassen.
Bezuschusst wird die Ausbildungsaufnahme in einer anderen Region durch monatlich zwei Familienheimfahrten während des ersten Ausbildungsjahres durch die Bundesagentur für Arbeit. Es ist hierfür unerheblich, ob die Familienheimfahrten tatsächlich erfolgt sind.
Voraussetzungen
Damit wir die Ausbildungsaufnahme bezuschussen können, müssen folgende Punkte auf dich zutreffen:
  1. förderfähige Berufsausbildung
  2. die Ausbildungsstätte liegt außerhalb des üblichen Tagespendelbereiches (mindestens zwei Stunden Wegezeit für Hin- und Rückfahrt) und
  3. deshalb ist dein Umzug vom bisherigen Wohnort erforderlich.
Deine Beratungs- oder Integrationsfachkraft der Agentur für Arbeit hat nach vorangehender Beratung festgestellt, ob der Zuschuss geeignet ist, die Entscheidung für eine wohnortferne Ausbildung zu unterstützen. Daher ist dein erster Schritt zu einem Zuschuss ein Beratungsgespräch.
Wichtig: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf den Mobilitätszuschuss.
Weitere Informationen und Online-Antrag gibt es bei der Agentur für Arbeit online.