Florist/-in
Haben sie originelle Ideen und ein Händchen für kreative, dekorative Blumenarrangements? Genau das ist der Job der Floristen.
Aus dem immer vielfältigen Angebot stellen sie - je nach Jahreszeit - aus lebenden oder getrockneten Pflanzen, aus Blumen, Zweigen oder auch Früchten geschmackvolle Arrangements zusammen. Ein Teil der Ware wird nicht im Laden gekauft sondern gleich zu Gestecken, großen Arrangements oder Kränzen verarbeitet. Floristen lernen sowohl mit Pflanzen in Erde als auch in Hydrokultur umzugehen. Neben den fachlichen Themen wird auch betriebswirtschaftliches und kaufmännisches Rüstzeug vermittelt.
Die Neuordnung des Ausbildungsberufes „Florist/-in" ist abgeschlossen. Die modernisierte Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Weitere Informationen zum Beruf, die Ausbildungsordnung, Informationen und Statistiken bietet unter anderem das Bundesinstitut für Berufsbildung.
Berufskolleg
Der Rahmenlehrplan beschreibt die ausbildungsbegleitenden Inhalte der Berufsschule. Den Rahmenlehrplan und weitere Informationen zur Verankerung der Lernfelder in die Unterrichtsfächer finden Sie auf dem Portal von QUA-LiS NRW.
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden.
Im Bezirk der IHK Düsseldorf ist folgendes Berufskollegs für den Beruf zuständig:
Elly-Heuss-Knapp-Schule
Berufskolleg der Stadt Düsseldorf
Siegburger Straße 137-139, 40591 Düsseldorf
Telefon 0211 8922300/02
Telefax 0211 8922314
https://www.elly-bk.de/
info@elly-bk.de
Berufskolleg der Stadt Düsseldorf
Siegburger Straße 137-139, 40591 Düsseldorf
Telefon 0211 8922300/02
Telefax 0211 8922314
https://www.elly-bk.de/
info@elly-bk.de
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hier finden Sie weitergehende Hinweise zur Ausbildungsvergütung.
Informationen zur Prüfung
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in zwei Teilen statt.
Herstellen floraler Werkstücke | |||
Teil 1 | Durchführung von vier Arbeitsaufgaben | 150 Minuten | 70% |
Teil 2 | Praxisbezogene schriftliche Aufgaben | 60 Minuten | 30% |
Der Teil 1 der Abschlussprüfung geht mit 20 Prozent in die Gesamtnote ein.
Teil 2 der Abschlussprüfung
Prüfungsfächer | Dauer | Prozent der Gesamtnote |
---|---|---|
Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte: Arbeitsaufgabe, Präsentation und Fachgespräch | 150 Minuten | 40% |
Angewandte Technologie (schriftlich) | 90 Minuten | 15% |
Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) | 60 Minuten | 10% |
Warenwirtschaft (schriftlich) | 90 Minuten | 15% |
Der Teil 2 der Abschlussprüfung geht mit 80 Prozent in die Gesamtnote ein.
Ausbildungsplatzsuche
Die IHK Düsseldorf unterstützt Bewerberinnen, Bewerber und Unternehmen bei der gegenseitigen Ausbildungsplatzsuche.