Ausbaufacharbeiter/-in

Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterinnen mit Schwerpunkt Trockenbauarbeiten sind vor allem in handwerklichen und industriellen Betrieben des Ausbaugewerbes, insbesondere des Trockenbaus tätig.

Ausbildungsverordnung und Ausbildungsrahmenplan

Die Verordnung regelt verbindlich den bundeseinheitlicher Standard für die betriebliche Ausbildung in jeweiligen Ausbildungsberuf. Sie regelt
  • die Berufsbezeichnung,
  • die Ausbildungsdauer,
  • die Ausbildungsinhalte und
  • Prüfungsanforderungen.
Der Ausbildungsrahmenplan regelt, welche Inhalte dem Azubi wann und wie lange beizubringen sind.
Die Verordnung finden Sie beim Bundesinstitut für berufliche Bildung (BiBB) unter der Rubrik Rechtsgrundlagen.

Sachlich-zeitliche Gliederung (Ausbildungsplan)

Der Ausbildungsbetrieb muss mit Vertragsschluss in einen betrieblichen Ausbildungsplan festlegen, wann und wo die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Als Orientierung dient der Ausbildungsrahmenplan.

Berufsschule

Der Berufsschulbesuch ist auch an einer anderen Berufsschule mit einer entsprechende Fachklasse möglich, wenn dort noch Aufnahmekapazitäten bestehen.

Vergütung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung hängt von verschiedenen Dingen ab:
  • Tarifvertrag
    In vielen Branchen gibt es einen Tarifvertrag. Darin steht, wie hoch die Ausbildungsvergütung sein soll. Die Tarife finden Sie auf der Seite vom Tarifregister NRW.
  • Branchenübliche Vergütung
    Gibt es keinen Tarifvertrag, orientiert sich die Vergütung an den üblichen Sätzen in dieser Branche. Eine Übersicht der Branchen finden Sie ebenfalls auf der Seite vom Tarifregister NRW..
    Ist der Betrieb nicht tarifgebunden, darf die Vergütung maximal 20 Prozent niedriger sein. Sonst gilt diese nicht mehr als angemessen.

Ausbildungsnachweis

Während der Ausbildung muss der Auszubildende wöchentlich ein Berichtsheft führen. Das Berichtsheft kann auch online geführt werden (§13 S. 2 Nr. 7 BBiG).

Prüfung

FAQ Ausbildungsrecht