Ausbildung

Ausbildungsnachweis / Berichtsheft

Tages- und Wochenberichte verfassen, einreichen, sichten und freizeichnen – der Ausbildungsnachweis kann für Auszubildende und Ausbilder im Alltag gleichermaßen aufwändig sein. Mit dem Digitalen Berichtsheft haben die Industrie- und Handelskammern nun ein Angebot entwickelt, dass die Pflege des Ausbildungsnachweises für alle Beteiligten zeitgemäßer, einfacher und intuitiver gestaltet. Das Digitale Berichtsheft ist die erste Ausbaustufe des neuen Serviceportal Bildung, einem Serviceangebot für Kunden- und Mitgliedsunternehmen, über das in Zukunft alle Standardprozesse der beruflichen Aus- und Weiterbildung abgewickelt werden können. Sie können sich als Unternehmen ganz einfach auf www.meine.ihk.de registrieren und nach der Freigabe durch die IHK Düsseldorf bequem und kostenlos das digitale Berichtsheft für alle Auszubildenden in Ihrem Unternehmen nutzen. 

Auf dieser Website finden Sie rechtliche Hinweise zur Führung des Ausbildungsnachweises.

Ein Ausbildungsnachweis muss sein!

Jeder Auszubildende muss mindestens wöchentlich einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen (§ 14 Abs. 2 BBiG).
Der Betrieb gibt dem Azubi dazu während der Ausbildungszeit die Gelegenheit.

Durchsicht durch den Ausbilder

Der Ausbilder muss seine Azubis zum Führen des Ausbildungsnachweise anhalten und diese regelmäßige durchsehen (§ 14 Abs. 2 BBiG). 
Der Beschluss des Berufsbildungsausschusses (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 180 KB) der IHK Düsseldorf zum Führen von Ausbildungsnachweisen sieht für elektronisch erstellte Nachweise einen monatlichen Ausdruck vor. Oder es wird durch eine elektronische Signatur sichergestellt, dass die Nachweise erstellt und abgezeichnet wurden. In geeigneter Weise kann das auch unterhalb der Ebene des § 3a VwVfG erfolgen.
Bei Gesprächen zwischen Auszubildenden und Ausbildern und auch in Streitfällen, ist das Berichtsheft oft ein wichtiger Nachweis, was schon vermittelt wurde und welche Inhalte eventuell noch fehlen oder weiter vertieft werden müssen.
Der Ausbildungsbetrieb kann vom Auszubildenden weitergehende Nachweise verfassen lassen, zum Beispiel Fachberichte.

Berichtsheft und Abschlussprüfung

Unvollständige Ausbildungsnachweise können dazu führen, dass Azubis nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).
Das Gerücht unter manchen Berufsschülern „Wir brauchen demnächst keine Berichtshefte mehr“ trifft also nicht zu, ganz im Gegenteil.
Zur Abschlussprüfung vor der IHK Düsseldorf müssen die Berichtshefte aber ab 2019 nicht mehr mitgebracht werden.

Ausbildungsnachweis "schriftlich" oder "elektronisch"?

Schon im Ausbildungsvertrag muss angegeben werden, ob der Ausbildungsnachweis "schriftlich" oder "elektronisch" geführt wird (§ 11 Abs. 1 Nr. 10 BBiG ).
Das bedeutet, dass er auch weiterhin in schriftlicher (Papier-)Form erstellt werden kann.
Daneben ist auch die Möglichkeit gegeben, den Nachweis elektronisch, also am Computer zu führen. Das erfordert nicht unbedingt eine entsprechende Berichtshefts-Software, sondern kann auch in einfacherer Form erfolgen, etwa mit Textverarbeitungssoftware.

Wo sind Ausbildungsnachweise oder elektronische Lösungen erhältlich?

Der Ausbildungsbetrieb stellt seinen Auszubildenden Berichtshefte kostenlos zur Verfügung (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Sowohl für herkömmliche Berichtshefte als auch für elektronische Berichtshefte sind mittlerweile zahlreiche Angebote auf dem Markt. 
Zur Orientierung für die Entwicklung firmeninterner Lösungen gibt es im Anhang des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 180 KB)Muster.
Mit dem Digitalen Berichtsheft haben die Industrie- und Handelskammern nun ein Angebot entwickelt, dass die Pflege des Ausbildungsnachweises für alle Beteiligten zeitgemäßer, einfacher und intuitiver gestaltet. Unternehmen  können sich ganz einfach auf www.meine.ihk.de registrieren und nach der Freigabe durch die IHK Düsseldorf bequem und kostenlos das digitale Berichtsheft für alle Auszubildenden in Ihrem Unternehmen nutzen.